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Donnerstag, 9.2.2012

FDP-Kantonsrat Arnet will Urteil weiterziehen

Der Solothurner FDP-Kantonsrat Philippe Arnet stand am Donnerstagvormittag vor dem Amtsgericht Thal-Gäu. Das Gericht hat ihn schuldig gesprochen, wegen Amtsmissbrauchs und ungetreuer Geschäftsbesorgung. Arnet hatte auf einen Freispruch gehofft.

Der Solothurner FDP-Kantonsrat Philippe Arnet (so.ch)

Die kantonale Staatsanwaltschaft warf Philippe Arnet Amtsmissbrauch und ungetreue Geschäftsbesorgung vor. Die Gemeinde Oensingen fühlt sich um 55'000 Franken betrogen und hatte 2009 Strafanzeige eingereicht.

Das Gericht folgte mehrheitlich den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Für Arnet verhängte es eine Geldstrafe (180 Tagessätze an 110 Franken, bedingt, 2 Jahre Probezeit). Weiter muss Arnet die 55'000 Franken der Gemeinde Oensingen bezahlen.

Eigenmächtig gehandelt?
Die Anklage steht im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als ehemaliger Finanzverwalter der Einwohnergemeinde Oensingen. Der Vorwurf: Der heute 35-jährige Arnet soll als Finanzverwalter eigenmächtig Gebühren reduziert haben. Es geht um den Zeitraum 2005 bis 2008. Ob vorsätzlich oder nicht, muss nun das Gericht entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft hatte 240 Tagessätze à 110 Franken Geldstrafe gefordert, und 4000 Franken Busse. Die Busse fällt laut Gerichtsentscheid weg. Die Gemeinde Oensingen forderte 55'000 Franken Schadenersatz. Die hat das Gericht ihr zugesprochen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Chaos auf der Gemeinde?
Zwischen 2005 und 2006 war die Arbeit auf der Gemeindeverwaltung Oensingen offenbar nicht einfach. Dies schilderten mehrere Zeugen am Prozess vom Donnerstag. Von Chaos, Durcheinander, Unklarheiten war die Rede. Unklar war den Angestellten, welches Gebührenreglement angewendet werden muss.

Verwirrungen um Gebührenreglement
Ende 2006 wurden die Tarife des Gebührenregelments (Anschluss Wasser, Abwasser, usw.) geändert. Nur durften die Tarife doch nicht rückwirkend bis 2003 verrechnet werden. Dies war ursprünglich angedacht. Der Regierungsrat sagte aber Nein dazu. Arnet verrechnete einer Generalunternehmung trotzdem rückwirkend günstigere Tarife. Total wurde die Rechnung um 55'000 Franken reduziert.

Arnet war von 2005 bis 2008 als Finanzverwalter für Oensingen tätig. 2009 reichte der Gemeinderat Strafanzeige ein, weil er auf Unregelmässigkeiten gestossen war und das fehlende Geld zurück haben wollte. (meb, buec)

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Audio-Beiträge:


Gespräch mit Christiane Büchli
Hören (2:45)

Reaktionen auf das Urteil
Hören (1:11)

Verantwortlich für diesen Beitrag:

Christiane Büchli


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