Neuer Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe
Im Schweizer Gastgewerbe gilt ab nächstem Jahr ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Die sechs Sozialpartner der Branche haben nach zweijährigen Verhandlungen einen Durchbruch erzielt. Das neue Lohnsystem tritt allerdings erst 2012 in Kraft.
Förderung von Aus-und Weiterbildung
Zentraler Punkt des Vertrags sei die Aus- und Weiterbildung, teilten die Organisationen in einem gemeinsamen Communiqué mit. Durch eine «mehrheitliche Übernahme» der Ausbildungskosten und einer Kompensation des Lohnausfalls stellten die Sozialpartner gemeinsam sicher, dass sich Bildung lohne und ständige Weiterbildung gewährleistet sei.
Alle Entscheidungsgremien hätten den Gesamtarbeitsvertrag abgesegnet. Dazu gehören die Branchenverbände Gastrosuisse, Hotelleriesuisse und Swiss Catering Association sowie die Gewerkschaften Hotel&Gastro Union, Syna und Unia.
Neues Lohnsystem kommt später
Der Vertrag setze «ein positives Zeichen in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld» und schaffe «klare Regeln und damit Sicherheit für Personal und Arbeitgeber». Er umfasst Arbeitszeit, Löhne, Sozialversicherungen, Vollzug sowie Vertragsdauer und Anpassungen.
Der Gesamtarbeitsvertrag soll per 1. Januar 2010 in Kraft treten. Einzig das neue Lohnsystem werde «als Reaktion auf die wirtschaftlich schwierige Situation» erst ab dem 1. Januar 2012 gültig. Die Beteiligten werteten dies als «ein starkes Zeichen für die gut funktionierende Zusammenarbeit».
Fünf Wochen Ferien für alle
Der neue GAV bietet generell fünf Wochen Ferien pro Jahr und einen Vaterschaftsurlaub von drei Tagen. Der Mindestlohn für Ungelernte steigt von 3383 auf 3400 Franken. Vorgeschrieben ist auch ein 13. Monatslohn. (jpb, sda)
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