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Montag, 8.2.2010

Millionen-Entschädigung für deutschen Steuersünder

Ein verurteilter deutscher Steuersünder erstreitet von einer früheren Tochter der LGT Schadenersatz in Millionenhöhe. Dies, weil er über einen Datendiebstahl nicht informiert worden war.

Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss einem deutschen Immobilienhändler 7,3 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Der Sprecher des Fürstlichen Landgerichts in Vaduz bestätigte einen entsprechenden Bericht der «Süddeutschen Zeitung».

Die 7,3 Millionen Euro sind eine Entschädigung für eine Bewährungsauflage in derselben Höhe, die dem Kläger vor zwei Jahren vom Landgericht Bochum anstelle einer Freiheitsstrafe auferlegt worden war. Schadenersatz für die von ihm nachentrichteten 11,9 Millionen Euro Steuern hat ihm das Gericht hingegen nicht zugesprochen.

Zu Spät über Datendiebstahl ins Bild gesetzt
Nach dem vergangene Woche veröffentlichten Urteil des Fürstlichen Landgerichts von Liechtenstein informierte das Geldinstitut den Kläger «pflichtwidrig zu spät von einem Datendiebstahl» und machte diesem damit eine strafbefreiende Selbstanzeige unmöglich.

Der Datendieb ist ein früherer Mitarbeiter, der die CD mit den Kundendaten von mehreren hundert deutschen Anlegern, darunter der damalige Postchef Klaus Zumwinkel, 2002 entwendet und 2007 für 4,5 Millionen Euro dem Bundesnachrichtendienst verkaufte.

Berufung angekündigt

Das erstinstanzliche Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Nachfolgegesellschaft der LGT Treuhand, die Fiduco Treuhand AG, hat bereits Berufung angekündigt. Dies auch im Bemühen, weitere Klagen zu verhindern. (haem, reuters/ap)

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