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Dienstag, 9.2.2010

Hartz IV muss neu berechnet werden

Die Verfassungsrichter Deutschlands haben ein folgenschweres Urteil gefällt: Die Ansätze der Sozialhilfe-Leistungen verstossen gegen die Verfassung und müssen neu berechnet werden.

Proteste vor dem Bundesverfassungsgericht vor der Urteilsverkündung. (Keystone)

Die deutsche Regierung muss das Arbeitslosengeld neu berechnen

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat die deutsche Regierung aufgefordert, die Ansätze für Langzeit-Arbeitslose und ihre Kinder neu zu berechnen. Die Richter stellen fest, dass die heute geltenden Ansätze für die Hartz-Vier-Bezüger für ein menschenwürdiges Leben nicht ausreichen und somit verfassungswidrig sind.

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Von Deutschland-Korrespondentin Ursula Hürzeler

Wie viel Geld braucht eine Familie mit Kindern, um in Deutschland menschenwürdig leben zu können? Über diese Grundsatzfrage musste das Bundesverfassungsgericht  entscheiden.

Sein Urteil dürfte bei der Regierungskoalition für Bauchschmerzen sorgen. Gemäss den Verfassungsrichtern in Karlsruhe sind die Leistungen aus der Langzeitarbeitslosenunterstützung Hartz IV nämlich zu gering, als dass Erwachsene und vor allem Kinder damit ein anständiges Leben führen könnten.

Hartz IV verfassungswidrig
«Die Hartz-IV-Regelung ist verfassungswürdig», erklärte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Seine Begründung für die Absage an das bisherige Hartz-IV-Modell: «Die Leistungen reichen nicht aus für ein menschenwürdiges Existenzminimum.»

Damit haben die drei klagenden Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen einen wegweisenden Sieg errungen. Sie hatten schon lange das Gefühl, dass sie zu kurz kommen. Zwar begleicht ihnen der Staat grosszügig Miete, Krankenkasse und Heizungskosten, doch bei den persönlichen Ausgaben für die Hartz-IV-Bezüger knausert er.

Zu wenig zum Leben
359 Euro monatlich erhält ein Erwachsener. Mit 70 Prozent davon werden Kinder zwischen sechs und 13 Jahren noch knapper gehalten. Gerade diese Regelung halten die Richter für besonders stossend.

Völlig willkürlich, quasi ins Blaue hinaus habe der Gesetzgeber hier die Unterstützungssumme festgelegt, sagte Hans-Jürgen Papier. Dabei seien Kinder nicht einfach kleine Erwachsene, sondern hätten ganz andere Bedürfnisse.

1,7 Millionen Hartz-IV-Kinder benachteiligt
Tatsächlich hatten Experten immer wieder bemängelt, dass die 1,7 Millionen Kinder aus Hartz-IV-Familien gegenüber Gleichaltrigen stark benachteiligt seien. Sie könnten kaum am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben.

Nach dem Urteil aus Karlsruhe wird sich das nun ändern. Jetzt muss die Regierung gezielt ermitteln, wie viel ein Kind in Deutschland kostet.

Für Werner Hesse vom Paritätischen Wohlfahrtsverband ist es dafür höchste Zeit - gerade auch mit Blick auf die Chancengleichheit: «Im Gymnasium müssen Schüler zum Beispiel 300 Euro für Bücher bezahlen. Und Hartz-IV-Familien können diese Beträge für ihre Kinder nicht aufbringen.»

Neuregelung gefordert bis Ende Jahr
Nun ist Sozialministerin Ursula von der Leyen am Zug. Bis Ende Jahr soll sie die Unterstützungszahlungen für die 6,7 Millionen Hilfsbedürftigen neu regeln. Das könnte teuer werden.

Zwar haben die Richter keinerlei Angaben gemacht, wo sie das Existenzminimum ansetzen. Doch zumindest die Hartz-IV-Kinder werden mehr Geld bekommen, denn auch in Deutschland brauchen sie mehr als Essen, Kleider und ein Dach über dem Kopf, um sich gut entwickeln zu können. (haem)

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Existenzminimum mit Hartz IV nicht gesichert. (Ursula Hürzeler, 9.2.2010)
Hören (2:54)

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