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Mittwoch, 10.3.2010

Richterin muss wegen Vorstrafe zurücktreten

Die eidgenössische Untersuchungsrichterin, Delphine Tuetey, tritt drei Monate nach Amtsantritt zurück, nachdem ihre verheimlichte Vorstrafe aufgeflogen ist.

Wie das Bundesstrafgericht in Bellinzona mitteilt, tritt die Eidgenössische Untersuchungsrichterin Delphine Tuetey mit sofortiger Wirkung zurück. Es sei bekannt geworden, dass Tuetey in Frankreich wegen eines Urkundendelikts vorbestraft sei.

Vorstrafe verheimlicht
Tuetey wurde im August 2009 als Untersuchungsrichterin gewählt und hatte ihr Amt am 1. Dezember 2009 angetreten.

Gemäss Bundesstrafgericht war ihre Vorstrafe bei der Wahl nicht bekannt. Weder aus den Unterlagen, welche das Gericht vor der Wahl eingeholt habe, namentlich einem Strafregisterauszug, noch aus dem ausführlichen Assessment habe sich ihre Verurteilung ergeben.

Bundeskriminalpolizei informierte Bundesstrafgericht
Das Bundesstrafgericht sei am Dienstag von der Vorstrafe Tueteys durch die Bundeskriminalpolizei informiert worden. Der Tatbestand für die Verurteilung laute «betrügerischer Besitz und Gebrauch falscher amtlicher Dokumente».

Nachdem Tuetey mit den Vorwürfen konfrontiert worden sei, habe sie von sich aus gekündigt. Für das Bundesstrafgericht wäre eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ohnehin nicht in Frage gekommen. (bat, sda)

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