Keine CO2-Abgabe auf Treibstoff
Zwar hat sich der Nationalrat klar für eine Reduktion des CO2-Ausstosses um einen Fünftel bis zum Jahr 2020 ausgesprochen, doch zu einer CO2-Abgabe auf Benzin und Diesel sagte er klar Nein. Damit zog er der Totalrevision des CO2-Gesetzes die ersten Zähne.
Keine neue Abgabe auf Treibstoff
Der Entscheid fiel mit 108 gegen 82 Stimmen. Zum Bedauern von Bundesrat Moritz Leuenberger setzte sich die Ratsrechte durch. Er hatte vergeblich erklärt, dass die Schweiz beim Verkehr in Bezug auf das CO2-Gesetz nicht auf Kurs sei.
Die bereits bestehende Lenkungsabgabe auf Brennstoffen soll hingegen beibehalten werden. Sie beträgt 36 Franken und kann bis auf 120 Franken erhöht werden. Erhöhungen über 60 Franken müssen aber vom Parlament genehmigt werden.
CO2-Reduktion um 20 Prozent
Zuvor hatte der Nationalrat beschlossen, den CO2-Ausstoss in den nächsten zehn Jahren um 20 Prozent zu verringern, und zwar im Inland. Der Bundesrat hatte sich vergeblich für eine Reduktion von 30 Prozent eingesetzt. Leuenberger wies daraufhin, dass Deutschland und Norwegen sich eine Reduktion um 40 Prozent zum Ziel gesetzt hätten.
Die Totalrevision des CO2-Gesetzes ist der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für ein gesundes Klima»und Fortsetzung der schweizerischen Klimapolitik ab 2012. Die Initianten fordern eine Reduktion der landesweiten Treibhausgasemissionen von mindestens 30 Prozent.
Massnahmen zur CO2-Reduktion
Ferner winkte der Nationalrat Massnahmen durch, die dazu dienen, dass CO2-Emissionen aus Gebäuden, die mit fossilen Energieträgern beheizt werden, vermindert werden. Bei der Verminderung des CO2-Ausstosses von Neuwagen setzte sich erneut die Ratsrechte durch.
Er beschloss, dass Autos, die neu in Verkehr gesetzt werden, bis Ende 2015 durchschnittlich noch 150 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen dürfen. Der Bundesrat hatte für 130g CO2 pro Kilometer plädiert, wie in der Europäischen Union. (bat, sda)
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