Schweiz hat Menschenrechte verletzt
Die Schweiz hat zwei abgewiesenen Asylbewerberinnen aus Äthiopien zu Unrecht während Jahren ein legales Zusammenleben mit ihren Ehegatten verwehrt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ihnen Recht gegeben und je 5000 Euro Genugtuung zugesprochen.
Die beiden Frauen und die zwei Männer aus Äthiopien waren zwischen 1994 und 1998 unabhängig voneinander in die Schweiz eingereist und hatten Asylgesuche gestellt. Die Frauen wurden den Kantonen St. Gallen und Bern zugewiesen, die Männer dem Kanton Waadt.
Rückkehr nach Äthiopien verweigert
Nach Abweisung ihrer Asylgesuche war eine Rückkehr der Betroffenen in ihr Heimatland wegen der Haltung der äthiopischen Behörden nicht möglich. Im Verlauf ihres weiteren Aufenthalts in der Schweiz lernten die Frauen ihre zwei Landsmänner kennen und heirateten diese 2002 und 2003 in Lausanne.
Das Bundesamt für Migration verweigerte den Frauen anschliessend eine Zuweisung in den Kanton Waadt, wo sie gemeinsam mit ihren Ehegatten leben wollten. Es verwies darauf, dass gemäss konstanter Praxis ein Kantonswechsel von abgewiesenen Asylbewerbern nach erfolglosem Ablauf der Ausreisefrist nicht möglich sei.
Ehefrau in Handschellen abgeführt
Das hinderte die dem Kanton St. Gallen zugewiesene Frau nicht, trotzdem bei ihrem Mann in Lausanne zu leben. 2003 führte sie die Polizei deshalb einmal in Handschellen nach St. Gallen zurück. Zudem strich ihr St. Gallen die Sozialhilfe. 2008 erhielten dann beide Frauen eine Aufenthaltsbewilligung für den Kanton Waadt.
Auf ihre Beschwerde hin hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Schweiz mit der fünf Jahre dauernden formellen Verhinderung des ehelichen Zusammenlebens gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen hat.
Achtung des Familienlebens
Konkret sehen die Richter in Strassburg das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Die Schweiz muss den beiden Frauenv nun je 5000 Euro Genugtuung zahlen. Das Gericht räumt der Schweiz zwar ein legitimes Interesse an einer geordneten Verteilung von Asylbewerbern auf die Kantone ein.
Eine Zuweisung der beiden Frauen an den Kanton Waadt hätte darauf aber wenig Auswirkungen gehabt. Insgesamt würde das private Interesse der Beschwerdeführerinnen an einem legalen ehelichen Zusammenleben die Interessen der Schweiz überwiegen. (haem, sda)
