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Dienstag, 18.10.2011

Verbot von Streumunition auf der Kippe

Im Gegensatz zum Ständerat hat es das Streubomben-Verbot im Nationalrat schwer: Die zuständige Kommission erachtet die umstrittene Munition als für die Verteidigung der Schweiz unabdingbar.
Munition müsste zerstört werden

Die Schweizer Armee besitzt rund 200'000 sogenannte Kanistergeschosse, die unter das Verbot fallen würden. Sie wurden in den 1980er- und 90er-Jahren beschafft und erreichen in den nächsten 10 bis 15 Jahren zu grossen Teilen das Ende ihrer Nutzuungsdauer. Ratifiziert die Schweiz das Übereinkommen gegen Streumunition, muss sie diese Munition zerstören, was bis zu 35 Millionen Franken kostet. Die Armee dürfte nur noch Streumunition einsetzen, deren einzelne Streugeschosse sich nach gewisser Zeit selber zerstören. Die Armee verfügt zurzeit nicht über solche Munition.

Die Schweizer Armee soll ihre Streumunition nicht vernichten müssen. Die Sicherheitspolitische Kommission (SIK) des Nationalrats lehnt deshalb das Abkommen über das Verbot von Streumunition ab und empfiehlt ihrem Rat knapp - mit 13 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen - den Vertrag nicht zu ratifizieren.

Verbot schwächt die Verteidigungsfähigkeit

Wie die Parlamentsdienste mitteilten, findet die SIK des Nationalrats, dass bislang die Konsequenzen der Ratifikation für die Schweizer Armee zu wenig beachtet worden sind. Durch ein Verbot der Streumunition werde die Verteidigungsfähigkeit der Schweizer Armee zu stark geschwächt.

Da die Schweizer Armee Streumunition nur im Verteidigungsfall und nur auf Schweizer Hoheitsgebiet einsetzen würde, werde die internationale Gemeinschaft durch den Bestand der Streumunition der Schweizer Armee keinesfalls gefährdet, argumentierte die Kommissionsmehrheit.

Für die linke Kommissionsminderheit steht ein solcher Einsatz grundsätzlich nicht zur Debatte. Die dicht besiedelte Schweiz könne sich den Einsatz von Streumunition gar nicht erlauben, begründet die Minderheit ihre Position. Die eigene Bevölkerung würde zu stark gefährdet. Die Vernichtung dieser Munition sei auch vertretbar, weil keine Bedrohung auszumachen sei.

Ständerat war einstimmig für das Verbot
Die SIK widerspricht mit ihrer Haltung dem Ständerat, der die Ratifikation des Übereinkommens in der Herbstsession mit 27 zu 0 Stimmen beschlossen hatte. Die kleine Kammer ist der Meinung, dass die Schweiz zusammen mit anderen Ländern mit gutem Beispiel vorangehen soll, damit Streumunition längerfristig auf der ganzen Welt geächtet wird.

Denn Länder wie die USA, Russland, China, Indien und Israel, die solche Munition immer wieder in Kriegen einsetzen, wollten das Abkommen bislang nicht unterzeichnen.

Auslöser für den internationalen Vertrag, den bisher über 60 Länder ratifiziert haben, ist der Umstand, dass durch den Einsatz solcher Munition breite Landstriche faktisch vermint werden. Denn viele der Sprengkörper explodieren nicht und stellen noch Jahrzehnte lang eine Gefahr für die Zivilbevölkerung dar. (pet, sda)

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Die bürgerliche Mehrheit in der Kommission stimmte gegen das Verbot. (Katrin Hug, 18.10.2011)
Hören (3:27)

Donnerstag, 15.9.2011

Ständerat will Verbot von Streumunition

Der Ständerat will, dass die Schweiz das internationale Abkommen zum Verbot von Streubomben ratifiziert. Stimmt auch der Nationalrat dem zu, wären Produktion und Einsatz solcher Munition verboten, die Bestände müssten vernichtet werden.   Mehr


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