20. Januar 1992: Urteile im DDR-Mauerschützen-Prozess
Im ersten Mauerschützen-Prozess gegen vier ehemalige DDR-Grenzsoldaten hat das Berliner Landgericht die Urteile gesprochen: Ingo Heinrich wurde wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, der Mitangeklagte Andreas Kühnpast wegen zweifachen versuchten Totschlags zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Die beiden anderen Angeklagten, Mike Schmidt und Peter Schmett, wurden von dem Gericht in Berlin nach rund fünf Monaten Verhandlungsdauer freigesprochen.
Waren die Schüsse durch das DDR-Gesetz gerechtfertigt?
In dem Musterprozess musste das Gericht klären, ob Befehlsempfänger für die von höchster Stelle angeordneten Schüsse verantwortlich sind. Dazu sagte ein Richter, der Waffengebrauch an der früheren innerdeutschen Grenze sei auch durch DDR-Gesetze «schlechthin nicht gerechtfertigt» gewesen. Er führte weiter aus, dass am Ende des 20. Jahrhunderts kein Mensch sein Gewissen abschalten dürfe, wenn es um die Tötung anderer im Auftrag der Obrigkeit gehe.
In den 40 Jahren der deutschen Teilung bis 1989 wurden rund 200 Flüchtlinge beim Versuch, die Berliner Mauer und die frühere 1400 Kilometer lange innerdeutsche Grenze zu überwinden, getötet. (sda, theb)
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