Minarett-Verbot: Rechtsstreit absehbar
Aussenministerin Micheline Calmy-Rey vor zwei Wochen, anlässlich der Übernahme des Europarats-Vorsitzes durch die Schweiz. (Keystone)
Aussenministerin Calmy-Rey versucht die Wogen zu glätten
Umsetzung des Minarett-Verbots bringt Probleme
Die Uno will die Rechtmässigkeit des Minarett-Verbots prüfen. Experten untersuchten, ob das Verbot mit internationalem Recht vereinbar sei, sagte ein Sprecher des Uno-Hochkommissariats für Menschenrechte in Genf. Schon während der Abstimmungskampagne hatten Uno-Experten die Schweizer Behörden mehrfach vor einem «diskriminierenden Charakter» eines Minarett-Verbots gewarnt.
Die Rechtsexperten sind sich einig: Das vom Volk angenommene Minarett-Verbot dürfte zu einem Rechtsstreit führen. Dies bestätigt auch Aussenministerin Micheline Calmy-Rey. Die Umsetzung bringe sicher «einige delikate Fragen» mit sich, sagte Calmy-Rey gegenüber Schweizer Radio DRS.
Das kündigen von internationalen Verträgen sei aber sicher keine Lösung. «Die Abschottung hinter unseren Bergen kann ja nicht eine Lösung sein», so Calmy-Rey weiter.
SVP verlangt Kündigung von Abkommen
Zuvor hatte die SVP vom Bundesrat die vollständige Umsetzung des Minarett-Verbots verlangt. Falls «Gerichte es wagen, den Entscheid mit Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention oder den Uno-Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte umzustossen», müsse die Schweiz die entsprechenden Verträge halt kündigen, teilte die Partei mit.
Entscheid in Strassburg wahrscheinlich
Völkerrechtler Walter Kälin geht davon aus, dass das Minarett-Verbot in der Schweiz vor Gericht angefochten wird. Und falls die Schweizer Instanzen das Minarett-Verbot nicht zu Fall brächten, sei eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte möglich, erklärte er gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
Bis ein verbindlicher Entscheid des Gerichts in Strassburg vorliege, gehe es aber wohl mehrere Jahre. Liegt ein Entscheid aber vor, sei dieser für die Schweiz zwingend. «Das Völkerrecht kommt vor innerstaatlichem Recht», so Kälin.
Menschenrechtskonvention wichtiger
Grundsätzlich gebe es in diesem Fall drei Möglichkeiten: «Entweder entscheidet sich die Schweiz zu einem Rechtsbruch, kündigt die Europäische Menschenrechtskonvention oder sie hebt das Minarett-Verbot auf», legte Kälin dar.
Er glaubt, die dritte Variante sei dabei die wahrscheinlichste. Denn «wegen ein paar Minaretten weniger wird die Schweiz nicht auf die Europäische Menschenrechtskonvention verzichten», so Kälin. Und ein Rechtsbruch würde die Glaubwürdigkeit der Schweiz untergraben.
Internationales Recht vs. Volkswille
Ähnlich argumentierte der St. Galler Staatsrechtsprofessor Rainer Schweizer in einem Interview mit der «Berner Zeitung». Falls Schweizer Muslime vom Europäischen Menschenrechtsgericht Recht bekämen, würde die Schweiz den Verbotsartikel «ziemlich sicher nicht mehr anwenden», sagte er.
Langenthaler Muslime wollen vor Gericht
Notfalls bis nach Strassburg gehen will die islamische Glaubensgemeinschaft in Langenthal, deren Gesuch für ein Minarett als Auslöser für die nun angenommene Volksinitiative gilt. Dies erklärte ein Vertreter der Muslime gegenüber Schweizer Radio DRS.
Allerdings ist unklar, ob das Minarett-Verbot in diesem Fall überhaupt gilt: Denn das Gesuch wurde bereits 2006 eingereicht und müsste nach bernischem Baugesetz nach der damaligen Rechtslage beurteilt werden. (pet, sda)
