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Die Revision des Postgesetzes

Im Mai 2009 hat der Bundesrat seine Vorschläge zur Revision des Postgesetzes auf den Tisch gelegt. Demnach soll der Postmarkt bis 2013 schrittweise geöffnet werden. Durch die Liberalisierung verspricht sich die Landesregierung mehr Wettbewerb.

Einen ersten Schritt hat der Bundesrat mit der Aufhebung der Senkung des Briefmonopols von 100 auf 50 Gramm bereits im Sommer 2009 vollzogen. Dabei soll es aber vorerst bleiben. Darauf haben sich National- und Ständerat im Winter 2010 geeinigt.

Wichtigste Punkte des Postgesetzes:

Vollständige Marktöffnung: Das Postgesetz sah ursprünglich vor, dass ein Jahr nach seinem Inkrafttreten das Briefmonopol vollständig aufgehoben werden soll. Diese Frist wurde um zwei Jahre verlängert. 2015 soll dann der Bundesrat die Lage neu beurteilen und über eine weitere Liberalisierung befinden. Bis dahin behält die Post das Monopol für Briefe unter 50 Gramm.

Sicherstellung der Grundversorgung: Das Postgesetz enthält den Grundsatz, dass eine flächendeckende, für alle zugängliche und finanzierbare Grundversorgung mit Postdiensten und mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehr sichergestellt werden muss. Ausserdem definiert es die anzubietenden Produkte der Postdienste. Der Schweizerischen Post wird ein gesetzlicher Auftrag für die Erbringung der Grundversorgung erteilt. Will die Post Poststellen gegen den Willen einer Gemeinde vollständig schliessen oder an einen anderen Ort verlegen, muss sie zuerst die betroffenen Gemeinden anhören.

Finanzierung der Grundversorgung: Entstehen der Post aus der Grundversorgungsverpflichtung Kosten, die sie nicht decken kann, so kann sie diese geltend machen. Die Regulationsbehörde richtet daraufhin einen Fonds ein, in den alle meldepflichtigen Anbieterinnen von Postdiensten einzahlen sollen. Reicht der Fonds nicht aus, sind staatliche Beiträge vorgesehen.

Marktordnung: Das Postgesetz schafft gleich lange Spiesse für alle Marktteilnehmenden. Alle im Postmarkt tätigen Unternehmen unterstehen derselben Marktordnung. Vom Grundsatz der gleichen Rechte und Pflichten wird nur dort abgewichen, wo es für die Erbringung der Grundversorgung zwingend notwendig ist.

Arbeitsbedingungen: Die Post und weitere Anbieter werden verpflichtet, mit den Sozialpartnern Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag zu führen. Ausserdem sollen sich verpflichtet sein, die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einzuhalten.

Regulation und Aufsicht: Die neue Behörde PostCom sorgt für die Aufsicht über den Postmarkt und wird dazu mit den erforderlichen Kompetenzen ausgestattet. Sie soll darüber wachen, dass die Post den Auftrag in der verlangten Qualität erfüllt.

Schlichtungsstelle: Konsumentinnen und Konsumenten können sich bei Streitigkeiten an eine Schlichtungsstelle wenden.

Bewusst im bundesrätlichen Entwurf nicht vorgesehen ist eine Ausdehnung der Geschäftstätigkeit der Postfinance. (luek, admin.ch/sda)

 

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