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Freitag, 31.7.2009

Briten bekommen Klarheit über Sterbehilfe

Wer in Grossbritannien seinem todkranken Partner indirekt bei der Selbsttötung helfen möchte, soll künftig genau wissen, ob er deswegen bestraft wird. So will es das Oberste Gericht des Königreichs.

Wer in Grossbritannien jemandem bei einem Suizid hilft, weiss nicht, ob er deswegen bestraft wird. Das wird nun anders: Das Oberste Gericht verlangt von der britischen Regierung genaue Regeln zur Sterbehilfe. Die Beihilfe zum Selbstmord müsse präziser definiert werden.

Die Ermittler sollen Kriterien festlegen, wann sie rechtliche Schritte gegen Angehörige einleiten, die ihren Partnern beim Selbstmord helfen.

Zum Sterben in die Schweiz
Damit kommt das Gericht einer 46-jährigen Frau entgegen, die an Multipler Sklerose leidet. Sie erwägt, sich mithilfe von Dignitas in der Schweiz das Leben zu nehmen.

Die Frau hatte sich ans Oberste Gericht gewandt, weil sie verhindern will, dass ihr Mann von der Justiz verfolgt wird, wenn er sie zum Sterben in die Schweiz bringt.

Rechtsunsicherheit bei Selbstmord
Grund für die Unklarheit war, dass in Grossbritannien zwar Hilfe zum Selbstmord nicht erlaubt ist und mit 14 Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Bislang aber wurde niemand verfolgt, der seinen Angehörigen zum Sterben in die Schweiz gebracht hatte.

Es lag bisher also im Ermessen der Staatsanwaltschaft, Anklage zu erheben, die aber ihre Grundsätze nicht öffentlich gemacht hat. Darin besteht die Rechtsunsicherheit.

Die Lordrichter befanden, dass die unklaren Kriterien der Strafverfolger und die damit verbundene Unsicherheit über das Schicksal von Hinterbliebenen einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre darstellen. Trotz des Urteils bleibt die Sterbehilfe in Grossbritannien nach wie vor verboten. (acd, sda)

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Grossbritannien-Korrespondent Martin Alioth: «Die Lordrichter kleben nicht an den Gesetzestexten». (Thomas Accola, 31.7.2009)
Hören (4:11)

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