Atomwaffen sollen geächtet werden
Ist eine Welt ohne Nuklearwaffen vorstellbar?
Die Schweiz hat bei der Uno in New York eine Studie vorgestellt, die die Notwendigkeit eines Verbotes von Nuklearwaffen aufzeigt. Dies könnte laut Studie über eine neue Uno-Atomwaffenkonvention geschehen.
Studie von Abrüstungsexperten
Obwohl sich fast alle Staaten, auch die fünf ständigen Sicherheitsratsmitglieder und offiziellen Atommächte, für nukleare Abrüstung aussprechen, sei die Welt weit weg vom Ziel der Eliminierung der Kernwaffen, halten die Autoren vom Monterey Institute of International Studies fest.
Die Gefahr einer Weiterverbreitung der Waffen wachse sogar weiter, warnt die Studie. Das Papier war vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Auftrag gegeben worden.
Atombombeneinsatz ist undenkbar
Die Studie legt dar, wie Nuklearwaffen durch einen internationalen Vertrag die Legitimität entzogen werden kann und das Argument der Abschreckung durch Kernwaffen entkräftet wird.
Eine Staatsdoktrin, in der Atomwaffen eine Rolle spielen, müsse als ebenso unakzeptal gewertet werden wie der Einsatz biologischer und chemischer Waffen, deren Verbot bereits international geregelt wird.
Mythos der Abschreckung
Die Studie findet im Weiteren keine Beweise für die Theorie, dass der Zweite Weltkrieg durch die Atombomben auf Japan beendet worden sei. Auch dass Kernwaffen während des Kalten Krieges den Frieden sichergestellt hätten sei ein Mythos.
Die Untersuchung legt dar, wie eine Nichteinsatz-Konvention aussehen könnte. Eine solche stellte der indische Berater für Nationale Sicherheit, Mayankote Narayanan, vergangenes Jahr vor. Sie stellt fest, dass eine solche Konvention auch Strafmassnahmen vorsehen müsste. Von diesen dürfte niemand ausgenommen sein.
Bisher habe man sich international aber nicht einigen können, ob der Einsatz von Nuklearwaffen durch einen Staat, der sich in einer extremen Lage der Selbstverteidigung befindet, legal gerechtfertigt werden kann.
Atombombe verstösst gegen Völkerrecht
Die Atombombe sei dazu entwickelt worden, totale Zerstörung anzurichten, ohne Unterschied zwischen Armee- und Zivilbevölkerung. Vor dem Völkerrecht sei dies kaum je zu verantworten, argumentieren die Autoren weiter. (pet, sda)
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