Lange Haftstrafen in portugiesischem Kinderschänder-Prozess
Prominente und andere Angehörige der Oberschicht sind in Portugal in einem spektakulären Kinderschänder-Prozess zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Nach einem fast sechsjährigen Prozess nannten die Richter in Lissabon das Strafmass: Sechs der sieben Angeklagten sollen demnach für lange Zeit ins Gefängnis - zwischen knapp 6 und 18 Jahren.
32 Opfer
Die Verurteilten wurden unter anderem der Vergewaltigung, des Kindesmissbrauchs sowie der Kuppelei für schuldig befunden. Bei den Opfern handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um mindestens 32 Minderjährige des staatlichen Waisenhauses «Casa Pia» in der portugiesischen Hauptstadt.
Der Skandal schockierte die Nation nach ersten Enthüllungen der Wochenzeitung «Expresso» im November 2002 und hielt das Land bis zum Ende des Prozesses in Atem.
Nur der Gärtner gab Tat zu
Zu den verurteilten Tätern gehört der 68-jährige Showmaster Carlos Cruz, der bei Ausbruch des Skandals einer der beliebtesten Fernseh-Moderatoren Portugals war. Gestanden hat im Laufe des Verfahrens aber nur einer der Angeklagten, und zwar der ehemalige Gärtner und Fahrer des Heimes, Carlos Silvino.
Botschafter und Politiker angeklagt
Auf der Anklagebank sassen ausserdem der frühere Botschafter und Politiker Jorge Ritto, der Arzt João Ferreira Diniz, der Unternehmer Manuel Abrantes, der Anwalt Hugo Marçal sowie Gertrudes Nunes, deren Haus als Tatort gedient haben soll.
Noch nach Jahren Alpträume
Die Täter seien «völlig skrupellose Menschen», sagte eines der mutmasslichen Opfer der Zeitung «Público». Der heute 23-jährige Miguel fügte an: «Die bereuen das alles immer noch nicht. All diese Sachen sind immer noch in meinem Kopf, tauchen in meinen Alpträumen immer wieder auf».
Längster Prozess der Geschichte
Mit einer Laufzeit von fünf Jahren und zehn Monaten war das Verfahren der längste Prozess in der Geschichte Portugals. Das Gericht tagte 450 Mal, fast 1000 Zeugen und Sachverständige wurden gehört. Immer wieder gab es Kritik an den schleppenden Ermittlungen.
Verfahren geht wohl weiter
Beobachter erklärten, das Verfahren werde mit der ersten Urteilsverkündung noch längst nicht zu Ende gehen. Die Anwälte der Angeklagten würden auf jeden Fall Berufung einlegen, um irgendwann auf Verjährung pochen zu können, hiess es in den Medien. (luek, sda/afp/ddp)
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