Hohe Strafen für Schläger von München
Das Münchner Landgericht hat gegen drei ehemaligen Schweizer Berufsschüler mehrjährige Haftstrafen verhängt. Sie hatten im vergangenen Jahr bei einer Klassenfahrt in der bayrischen Landeshauptstadt mehrere Menschen überfallen und verprügelt.
Nach Angaben des Gerichts wurde der Hauptangeklagte wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Geständnis mit Folgen für das Strafmass
Die beiden anderen Angeklagten kamen mit geringeren Strafen davon. Einer von ihnen wurde ebenfalls wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt, muss aber weniger lang hinter Gitter, nämlich vier Jahre und zehn Monate. Nach den Worten eines Gerichtssprechers wurde bei der Strafzumessung «erheblich» berücksichtigt, dass er ein Geständnis abgelegt hatte - als einziger der drei Angeklagten.
Der dritte Angeklagte wurde vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen und vom Gericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Weil die Jugendlichen bei der Tat alle unter 18 Jahre alt waren, wurde nach dem deutschen Jugendstrafrecht verhandelt. Dieses sieht Höchststrafen von zehn Jahren vor. Zum Schutze der Angeklagten war die Öffentlichkeit von dem rund acht Monate dauernden Prozess ausgeschlossen.
Teil der Strafe in der Schweiz absitzen?
Nach den Worten des Gerichtssprechers besteht «grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Jugendlichen Teile der Strafe in der Schweiz verbüssen». Zu Einzelheiten konnte er jedoch nichts sagen.
Nach seinen Angaben nahmen die drei Jugendlichen aus dem Kanton Zürich die Urteilsverkündung äusserlich regungslos zur Kenntnis. Anwesend sei neben den Eltern der Angeklagten auch jenes Opfer gewesen, das von den Schlägern am schwersten verletzt worden war.
Gewaltexzess bei der Klassenfahrt
Die drei ehemaligen Schüler der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht hatten Ende Juni 2009 bei einer Klassenfahrt in einem Park gefeiert und anschliessend binnen weniger Minuten fünf Passanten überfallen. Zuerst schlugen die damals 16-Jährigen drei Männer in dem Park zusammen, verletzten dann einen Geschäftsmann schwer und verprügelten am Ende noch einen Studenten.
Der Geschäftsmann, der sich auf dem Weg zu seinem Hotel befand, leidet nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch heute schwer unter den Folgen der Tat. Die alkoholisierten Teenager hatten ihn zu Boden geprügelt und anschliessend mehrere Male gegen seinen Kopf getreten.
Nach Angaben des Gerichtssprechers wertete der Vorsitzende Richter zu Gunsten der Angeklagten, dass sie entweder gestanden oder sich während der Ermittlungen zumindest zu ihren Taten geäussert hatten. Auch wurde den drei Schülern positiv angerechnet, dass sie Schlichtungsvereinbarungen mit den Opfern getroffen hätten. Diese umfasse auch die Zahlung von Schmerzensgeld. Gegen die Jugendlichen habe unter anderem die Schwere der Verletzungen gesprochen, die der Geschäftsmann erlitten habe.
Gericht bleibt hinter Forderungen der Anklage zurück
Sowohl Anklage als auch Verteidigung kündigten an, sie würden eine Revision prüfen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten neun Jahre und für die beiden anderen sieben beziehungsweise sechs Jahre verlangt. Die Verteidiger hatten für sehr viel niedrigere Strafen plädiert, die mit der inzwischen seit gut 17 Monaten andauernden Untersuchungshaft bereits verbüsst gewesen wären. Sie hatten bestritten, dass ihre Mandaten mit Tötungsvorsatz handelten. (ank, sda/dpa/dapd)
