Das Aus für Spaniens «Tyrannenjäger»
Baltazar Garzon, hier im Bild Ende Januar bei einem Prozesstermin in Madrid, ist in einem von mehreren Verfahren zu einem elfjährigen Berufsverbot verurteilt worden. (Keystone)
Von Auslandredaktor Alexander Gschwind
Als Baltasar Garzón im Herbst 1998 Chiles Ex-Diktator Augusto Pinochet mit einem internationalen Haftbefehl wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in London festsetzen liess, rieb sich die Juristenwelt die Augen. Zwar entzog sich Pinochet später dank ärztlichen Gefälligkeitsgutachten einer Verurteilung. Aber eine Reihe lateinamerikanischer Folterknechte entkamen Garzóns Hartnäckigkeit nicht. Sie wurden zu zum Teil drastischen Strafen verurteilt.
Jede Menge Neider
Dasselbe widerfuhr zahlreichen Terroristen aus den Reihen der baskischen ETA oder der arabischen al-Qaida. Zuvor schon hatte Garzon zum Sturz des sozialistischen Ministerpräsidenten Gonzalez beigetragen als er dessen Innenministerium die Organisation einer Todesschwadron nachwies, die mehr als zwei Dutzend Exilbasken in Frankreich und Portugal ermordet hatte. Dass er mit solchen Verfahren immer wieder im Rampenlicht stand, verschaffte ihm jede Menge Neider im Kollegenkreis. Dass er dabei keinerlei politische und diplomatische Rücksichten nahm, verübelte ihm das Establishment aller Lager.
Nachdem zahlreiche Medien- und Verleumdungs-Kampagnen nicht fruchteten und Garzóns Popularität in der Öffentlichkeit nur noch steigerten, fuhr die unheilige Allianz seiner Gegner schwereres Geschütz auf. Innert kürzester Zeit wurden drei Amtsenthebungs-Verfahren gegen ihn angestrengt - wegen angeblicher Verletzung richterlicher Berufspflichten. Am meisten Aufsehen erregte der Vorwurf, er habe mit seinen Ermittlungen zur Aufklärung von Verbrechen der Franco-Diktatur ein höchst umstrittenes Amnestie-Gesetz von 1977 verletzt, das solche Delikte ausdrücklich von Strafe befreite.
Eine schwere Hypothek für die neue Regierung
Verurteilt wurde Garzón nun aber zunächst in einem anderen Verfahren wegen ungerechtfertigter Anzapfung von Anwaltstelefonen bei der Ermittlung gegen korrupte Lokalpolitiker der konservativen Regierungspartei. Damit sieht sich Spaniens neue Regierung einer schweren Hypothek entledigt, die ihrem Ansehen grossen Schaden zuzufügen drohte.
Da Garzón inzwischen 56 Jahre alt ist, bedeuten die ihm auferlegten elf Jahre Amtsunfähigkeit faktisch lebenslanges Berufsverbot. Unabhängig davon, ob er im Skandalprozess um die Menschenrechtsverletzungen der Franco-Diktatur auch noch verurteilt wird oder nicht, ist der unbequeme Ermittler damit definitiv ausser Gefecht gesetzt. Der Glaubwürdigkeit spanischer Rechtsstaatlichkeit wird damit jedenfalls ein Bärendienst erwiesen. (ank)
