Wie die Europäische Union entstand
Die Europäische Union ist ein einzigartiges Gebilde. Weltweit ist sie die einzige Organisation, in der die Mitgliedsstaaten eigene Macht auf eine überstaatliche Ebene abtreten.
Während die Mitglieder in Organisationen wie der der Uno oder der Nato auf zwischenstaatlicher Ebene zusammenarbeiten - das heisst, sie sind dort gleichberechtigt und behalten ihre volle Souveränität - fallen viele bindende Entscheidungen für die EU-Mitgliedsstaaten inzwischen in Brüssel.
Entstanden ist die heutige EU aus einer Vielzahl von Verträgen, in denen Schritt für Schritt immer mehr Befugnisse auf die europäische Ebene übertragen wurden.
Rückblick: Wie die EU entstand
| 18. April 1951 |
Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) Einer der Vorläufer der heutigen Union: Der Vertrag wurde von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet . Sein Ziel: einen einheitlichen Markt für Kohle und Stahl zu schaffen. Im EGKS-Vertrag übertrugen die Gründerstaaten erstmals nationale Befugnisse auf eine übergeordnete Ebene. Wichtig war schon damals, dass auch weitere Staaten dem Markt jederzeit beitreten können sollten. Präsident der EGKS: der Franzose Jean Monnet. |
| 25. März 1957 |
Die Römischen Verträge Nachfolger der EGKS und Vorläufer vieler heutiger Institutionen: Die sechs EGKS-Mitglieder und Luxemburg schlossen sich über die Römischen Verträge zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und zur Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) zusammen. Ziel der EWG war es, einen gemeinsamen Markt mit freiem Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zu schaffen. Die Euratom sollte dem Aufbau und der Entwicklung der Atomenergie zu friedlichen Zwecken dienen. |
| Dezember 1985 |
Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) Gilt nach den Römischen Verträgen als wichtigste Ausweitung der Verträge über die Europäischen Gemeinschaften (EG). Die EEA trat 1987 in Kraft und sollte bis 1992 den europäischen Binnenmarkt vollenden. Sie straffte Entscheidungsverfahren im Ministerrat, indem sie das qualifizierte Mehrheitsprinzip für zahlreiche Politikbereiche einführte. Ausserdem stärkte sie das EU-Parlaments. |
| 10. Dezember 1991 |
Vertrag von Maastricht Aus den EG wird die EU: Auf dem Gipfel von Maastricht führen die Staats- und Regierungschef die bereits bestehenden Verträge über die EG zusammen. Sie bilden fortan die erste Säule der Union. Die zweite und dritte Säule sind nun die Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Nur im Bereich der ersten Säule geben die Mitgliedsstaaten Macht nach Brüssel ab. Die beiden anderen Bereiche funktionieren zwischenstaatlich. |
| 17. Juni 1997 |
Der Vertrag von Amsterdam Das Abkommen von Maastricht hatte eine weitere Regierungskonferenz bereits vorgesehen. Diese sollte die Gemeinschaftsverträge zwingend noch einmal überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten. Der Amsterdamer Vertrag erweiterte die Gemeinschaftsaufgaben erneut, unter anderem um die Schengener Abkommen zur Innen- und Justizpolitik und um Zuständigkeiten im Sozial-, Umwelt- und Verbraucherbereich. |
| 11. Dezember 2000 |
Der Vertrag von Nizza Eigentlich sollten mit dem neuen Vertrag lediglich die bestehenden Institutionen der EU an die kurz bevorstehende Erweiterung um zehn auf dann 25 Mitgliedsstaaten angepasst werden. Tatsächlich schafften es die Staats- und Regierungschefs auf diesem Gipfel sogar, die Entscheidungsfindung zu reformieren. So wurden durch den Nizza-Vertrag die Mehrheitsentscheidungen im Rat ausgeweitet. Seither können einzelne Mitgliedsstaaten überstimmt werden und haben damit ihre Veto-Möglichkeit verloren. |
