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Das Tauziehen um die Duvalier-Gelder

In der Schweiz sind rund sieben Millionen Franken auf Bankkonten blockiert, die vom Clan des ehemaligen haitianischen Diktators Jean-Claude Duvalier stammen. Seit dem Sturz der Duvalier-Herrschaft in Haiti im Jahr 1986 dauert das Tauziehen um die Gelder an. Eine Chronik der Ereignisse:

2. Februar 2011 Der Bundesrat beschliesst die Duvalier-Gelder einzuziehen. Er hat das Finanzdepartement beauftragt, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. Dieses Verfahren findet vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Die Familie Duvalier hat nun die Möglichkeit die Rechtmässigkeit des Millionenvermögens zu belegen.
1. Februar 2011 Die Lex Duvalier tritt in Kraft.
Juni/Sept. 2010 Ständerat und Nationalrat stimmen dem neuen Gesetz zu.
28. April 2010 Die Vorlage ist in der Vernehmlassung auf grosse Zustimmung gestossen und wird vom Bundesrat im Eilverfahren ans Parlament überwiesen.
24. Februar 2010 Der Bundesrat legt die Lex Duvalier vor. Dieses Gesetz «über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte» wird in die Vernehmlassung geschickt. Es soll bereits im Sommer vom Parlament beraten werden.

Das Gesetz regelt die Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von Geldern, wenn das Rechtshilfegesuch eines Staates wegen des Versagens staatlicher Strukturen erfolglos ist. In solchen Fällen soll das Bundesverwaltungsgericht über die Einziehung der Gelder entscheiden.
3. Februar 2010 Das Bundesgericht verweigert die Rückgabe der in der Schweiz blockierten Duvalier-Gelder an Haiti. Die dem Ex-Diktator Jean-Claude Duvalier vorgeworfenen Straftaten seien nach schweizerischem Strafrecht verjährt, weshalb keine Rechtshilfe möglich sei.

Der Bundesrat beschliesst, die Duvalier-Gelder weiterhin zu blockieren, und die Frage der Potentatengelder in einem Spezialgesetz zu regeln. So soll die Auszahlung der Vermögenswerte an den Duvalier-Clan verhindert werden.
April/August 2009 Das Bundesstrafgericht weist die Beschwerden des Duvalier-Clans und der beiden Opfer der Duvalier-Diktatur gegen die Herausgabe der blockierten Gelder an den haitianischen Staat ab. Der Duvalier-Clan rekurriert beim Bundesgericht.
12. Februar 2009 Das Bundesamt für Justiz entscheidet, die Duvalier-Gelder müssten an den haitianischen Staat zurück gegeben und für Entwicklungsprojekte eingesetzt werden. Der Duvalier-Clan habe die rechtmässige Herkunft der Gelder nicht beweisen können. Dagegen erheben der Clan - via eine liechtensteinische Stiftung - sowie zwei seiner Opfer Einspruch.
2. Juli 2008 Der Bundesrat hebt die Blockierung der Duvalier-Gelder auf.
Mai 2008 Haiti reicht ein gültiges Rechtshilfegesuch in Bern ein, mit dem die Herausgabe der Gelder an den haitianischen Staat erreicht werden sollen.
16. Februar 2005 Das Bundesgericht fällt im Fall des verstorbenen nigerianischen Diktators Sani Abacha ein wegweisendes Urteil für den Umgang mit Potentatengeldern. Die Kontoinhaber müssen beweisen, dass die Gelder legalen Ursprungs sind, sonst werden die Vermögenswerte nicht ausbezahlt.
14. Juni 2002 Der Bundesrat sperrt die Duvalier-Gelder, um die Frage zu klären, wer Anrecht darauf hat. Die Blockade wird 2005 und 2007 verlängert.
1991/2002 Weil in Haiti kein ordentliches Strafverfahren eingeleitet wird, lehnt die Schweiz die Herausgabe der Gelder mehrfach ab.
1987 bis 2004 Erneute Wirren und Bürgerkriege in Haiti. 2004 interveniert die Uno.
Ab 1986 Die neue haitianische Regierung wirft dem Duvalier-Clan vor, zwischen 1971 und 1986 über 100 Millionen Dollar unter dem Deckmantel von sozialen Aktivitäten unterschlagen zu haben. Sie ersucht die Schweiz um Aushändigung von über 7 Millionen Franken von Jean-Claude Duvalier, die auf Schweizer Banken liegen. Bern erachtet aber das Rechtshilfegesuch aus Haiti als ungenügend und wartet auf ein Gerichtsurteil gegen Duvalier.
7. Februar 1986 Die fast 30-jährige Herrschaft des Duvalier-Clans in Haiti geht zu Ende. Jean-Claude «Baby Doc» Duvalier flieht nach Unruhen - und auf amerikanischen Druck hin - ins französische Exil.

(luek, sda)

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