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  • Karadzic und die Gräuel des Bosnien-Kriegs:
  • Zurück zum Dossier «Karadzic und die Gräuel des Bosnien-Kriegs»

(Reuters)

Die Anklage gegen Karadzic

Radovan Karadzic werden vor dem Haager Tribunal Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere Gräueltaten in elf Anklagepunkten zur Last gelegt.

Die Anklageschrift im Prozess vor dem Uno-Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag umfasst 40 Seiten; hinzu kommen rund 1,2 Millionen Seiten mit Dokumenten zur Beweisführung. Karadzic droht lebenslange Haft - die höchste Strafe, die der Gerichtshof verhängen kann.

Völkermord
Karadzic soll, gemeinsam mit anderen Tätern, in zwei grossen Fällen Völkermord an Teilen der muslimischen sowie der kroatischen Bevölkerung von Bosnien-Herzegowina geplant und befohlen sowie zu derartigen Verbrechen angestiftet und sie begünstigt haben. Ziel sei es gewesen, bosnische Muslime und Kroaten zu vernichten oder für immer aus Gebieten zu vertreiben, die von bosnischen Serben beansprucht wurden.

Die Staatsanwaltschaft fasst zum einen zahlreiche Orte zusammen, in denen Völkermord verübt worden sei. Im zweiten - und zugleich am stärksten herausragenden Fall des gesamten Verfahrens - wirft sie Karadzic vor, das Massaker an bis 8000 muslimischen Männern und Jungen in Srebrenica im Juli 1995 geplant und angeordnet zu haben.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Karadzic soll die gewaltsame Verfolgung und Vertreibung der bosnischen Muslime und Kroaten geplant und angeordnet haben. Dadurch seien in zahlreichen Orten Tausende von Menschen Opfer von Diskriminierung, Durchsuchungen, ungesetzlicher Haft, Schikanen, Zwangsarbeit, Folter, Vergewaltigung und Mord geworden. Zudem seien ihre Wohnungen, kulturellen und religiösen Stätten zerstört worden. Die Anklage führt dazu fünf Fälle an.
Kriegsverbrechen
Karadzic werden in vier Fällen Verletzungen des Kriegsrechts vorgeworfen. So soll er die 43 Monate währende Belagerung und Terrorisierung der Bevölkerung von Sarajevo zu verantworten haben, darunter die Tötung und Verwundung Tausender von Zivilisten, unter ihnen viele Kinder, durch Artillerie und Scharfschützen.

Als Kriegsverbrechen wird ihm auch die Geiselnahme von mehr als 200 Soldaten der Uno-Friedenstruppen sowie von Militärbeobachtern der Uno und der Nato in mehreren Orten in Bosnien-Herzegowina angelastet.

(acd, ap/dpa)

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