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Mittwoch, 10.3.2010

Gentech-Moratorium wird drei Jahre verlängert

Auch in den nächsten drei Jahren gilt in der Schweiz ein Verbot von gentechnisch veränderten Tier- und Pflanzenarten. Das entsprechende Gesetz ist bereit für die Schlussabstimmung im Parlament.

Das Moratorium für gentechnisch veränderte Tier- und Pflanzenarten wird um drei Jahre verlängert. Der Ständerat hat die letzten, kleineren Differenzen zum Nationalrat ausgeräumt.

Mehrheit entschied für Moratorium
Das Volk hatte 2005 einer Abstimmung dem Moratorium mit 55,7 Prozent Ja zugestimmt. Danach dürfen in der Schweizer Landwirtschaft bis November 2010 keine Tiere gehalten und keine Pflanzen angebaut werden, die gentechnisch verändert sind. Die Aussaat zu Forschungszwecken ist hingegen unter strengen Auflagen erlaubt.

Forschungsergebnisse abwarten
Der Bundesrat schlug vor, das Moratorium um drei Jahre zu verlängern. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war, dass derzeit ein Nationales Forschungsprogramm über Nutzen und Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen läuft. Dessen Ergebnisse sollen Mitte 2012 vorliegen.

Gemäss einem Zwischenbericht wünscht die Mehrheit der Bevölkerung eine Wahlfreiheit beim Kauf von Produkten. Eine weitere Studie kam zum Schluss, dass die rechtlichen Rahmenbedingen nicht genügen, um die Koexistenz der Anbauflächen von Pflanzen mit und ohne Gentechnik zu regeln. (luek, sda)

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Session im Zeichen des Bankgeheimnisses

Bankgeheimnis, Manager-Löhne, Arbeitslosigkeit, diese Themen dominierten die Frühjahrssession der eidgenössischen Räte. Ein weiteres wichtiges Geschäft war die Ausschaffungs-Initiative. Ausserdem wurde kontrovers über eine mögliche Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur UBS-Affäre diskutiert.


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