AG und SO: Zusammenarbeit bei Stiftungsaufsicht
Die neue Anstalt nahm die Arbeit bereits Anfang Januar auf, wie die Aargauer Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Der Regierungsrat hatte eine entsprechende Übergangsregelung in Kraft gesetzt. Im August 2013 soll das neue Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht diese Übergangsregelung ablösen.
Der Regierungsrat schickte nun den Entwurf des Gesetzes in die Anhörung bei Parteien und Verbänden. Das Gesetz setze die Vorgaben des Bundes um, hält der Regierungsrat fest. Der Bund will mit der Reform die Aufsicht über die zweiten Säule (berufliche Vorsorge) stärken. zudem sollen die klassichen Stiftungen beaufsichtigt werden.
Zusammenarbeit mit Solothurn als Ziel
Um Synergien zu nutzen, strebt der Regierung eine Zusammenarbeit mit anderen Kantonen an, vor allem mit dem Kanton Solothurn. Die Aargauer Stelle würde dann auch die Solothurner Stiftungen kontrollieren. Die Zusammenarbeit soll bis spätestens in 3 Jahren geregelt sein. (meb, sda)
