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Donnerstag, 2.2.2012

Walliser Staatsangestellte wollen ins Kantonsparlament

Im Kanton Wallis soll es möglich werden, dass Angestellte des Kantons im Grossen Rat Einsitz nehmen. Ausgenommen bleiben Personen in wichtigen Führungspositionen. Dafür braucht es eine Gesetzesänderung. Diese ist sehr umstritten.

Walliser Kantonsangestellte im Parlament? (Keystone)

Zurzeit gilt die Regel, dass weder Staatsangestellte noch Angestellte von Betrieben, die mehrheitlich dem Kanton Wallis gehören, ins Parlament gewählt werden dürfen. Wählbar sind heute nur Lehrerinnen und Lehrer.

Protest der Wirtschaft
Gegen diese Lockerung der Unvereinbarkeit protestiert die Walliser Wirtschaft. Das sei, so Marcel Delasoie vom Gewerbeverband, eine unstatthafte Verstärkung der politischen Macht. Die Gewaltentrennung dürfe nicht gelockert werden. Gegen diese Ausgrenzung sprechen sich nun die Staatsangestellten selber aus. Sie, sagt Martina Volken vom Zentralverband der Staatsangestellten, wollen Gleichbehandlung. Man dürfe nicht ganze Interessenskreise ausschliessen.

Die Staatsangestellten fordern nun eine Gesetzesänderung. Wirtschaftskreise drohen mit dem Referendum, falls diese im Parlament angenommen wird.

Unterschiedliche Regelungen in Bern und Freiburg
Der Kanton Bern kennt die gleiche strikte Regelung, die momentan im Wallis zur Anwendung kommt. Mit Ausnahme von Lehrpersonen dürfen Angestellte des Kantons nicht im Parlament Einsitz nehmen. Im Kanton Freiburg hingehen dürfen nur Oberamtmänner, Generalsekretäre und die Mitglieder des Grossratssekretariats nicht im Parlament sitzen. Allen anderen Kantonsangestellten steht ein Grossratsmandat frei. (eyer/delp)

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Reinhard Eyer


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