Appenzeller Bahnen: Anpassen an die SBB
Auch pivate Bahnunternehmen sind an die Grundrechte gebunden. Die Appenzeller Bahnen müssen ihre Bahnhofsverordnung anpassen. (zvg)
Bis jetzt waren politischen Aktionen – zum Beispiel das Verteilen von Flyern –auf Bahnhöfen im Kanton Appenzell Ausserrhoden verboten. Dieses generelle Verbot allerdings verstosse gegen die Grundrechte und sei nicht haltbar, schreibt jetzt der Bund in einer Stellungnahme. Die Südostbahn und die Appenzeller Bahnen müssen nun ihre Bahnhofsverordnungen ändern.
Nationalrat Caroni mit verbotener Werbung
Auch der in der Zwischenzeit gewählte Ausserrhoder FDP-Nationalrat Andrea Caroni hielt sich im Wahlkampf mit seiner Werbung nicht an das Verbot der Bahnen. Er wurde dann auch wegen seiner unerlaubten Werbung auf den Plätzen der Appenzeller Bahnen ermahnt.
Allerdings hielt sich Caroni trotz Mahnung nicht an die Vorschriften. Die Jungfreisinnigen bestätigen dem Regionaljournal, dass ihn die Bahn sogar ein zweites Mal mahnen musste.
Gegen Verbote
Die Ausserrhoder Jungfreisinnigen hatten wegen dieses Verbotes politischer Aktionen auf dem Bahnhof in Herisau beim Bundesamt für Verkehr interveniert. Das BAV hält nun in einer Verfügung fest, dass auch ein privatrechtlich organisiertes Eisenbahnunternehmen an die Grundrechte gebunden ist.
Die bisherige Verbotspraxis der Bahnen in Appenzell Ausserrhoden widerspreche der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit. (sda/kesp)
