US-Justiz klagt Bank Wegelin an
Fokus scharfgestellt: Die Bank Wegelin im Visier der US-Justiz. (Keystone)
Das Justizdepartement teilte am Donnerstagabend (Ortszeit) in Washington mit, es sei dies das erste Mal, dass eine Bank, die keine Vertretung in den USA betreibt, in Sachen Steuersünden angeklagt werde.
Gleichzeitig mit der Einreichung der Klage wurden bei der Korrespondenzbank der Wegelin in den USA, der UBS, 16 Millionen Dollar beschlagnahmt. Dies sei durch eine richterliche Anordnung in Verwirkungsfällen geschehen, teilte das Justizdepartement mit.
Niedrige Busse?
Das Justizdepartement teilt mit, dass Wegelin höchstens 500'000 Dollar Busse bezahlen müsse. Das betrifft aber jeden einzelnen Steuerzahler, welcher von Wegelin betreut wurde und gegen das Gesetz verstossen hatte. Die Busse für Wegelin und die acht unbeschränkt haftenden Teilhaber könnte also in die Millionen gehen.
Zudem ist noch unklar, ob es bei dieser Anklage bleibt. Die USA haben auch jetzt die Anklageschrift von Anfang Jahr überarbeitet und neben den drei Mitarbeitern auch noch die Bank angeklagt. Eine weitere Überarbeitung ist jederzeit möglich, wenn neue Informationen dazu kommen.
Wie die UBS-Banker
Im Zuge der IRS-Untersuchung gegen die UBS haben höhere Mitglieder der Bank Wegelin bejahend entschieden, in das illegale Geschäft einzusteigen, aus dem die UBS ausstieg, schreiben die US-Behörden. Die Banker sind dabei mit der Gründung von Scheinfirmen
vorgegangen wie davor ihre UBS-Kollegen.
Banker wie die bereits angeklagten Wegelin-Mitarbeiter hätten verschiedenen US-Kunden gesagt, dass die undeklarierten Konten dem amerikanischen Steueramt nicht preisgegeben würden, weil Wegelin eine lange Tradition des Bankgeheimnis pflege, heisst es in der Klage.
US-Kunden der UBS seien mit dem Argument angelockt worden, Wegelin habe keine Niederlassung in den USA und sei darum dem Druck der IRS weniger ausgesetzt. Teile des Managements der Bank hätten sich persönlich mit den US-Kunden getroffen.
Staatsanwalt: Kristallklare Botschaft
«Die heute eingereichte Klage macht deutlich, dass wir nicht nur US-Steuerzahler bestrafen wollen, die das Steuerrecht verletzen, sondern auch die Unternehmen und deren Mitarbeiter, die solchen Verbrechen zudienen», sagte der New Yorker Bezirks-Staatsanwalt Preet Bharara. Die Wegelin-Manager hätten sich durch die kristallklare Botschaft, die der UBS-Fall gesandt habe, keineswegs abschrecken lassen.
Die Wegelin-Vertreter sind aufgefordert, bereits am 10. Februar um 15 Uhr vor Richter Jed Rakoff im südlichen Bezirksgericht von New York zu erscheinen.
Die Privatbank Wegelin war letzte Woche unter dem Druck der US-Steuerbehörden zerfallen und hatte den Grossteil ihres Geschäfts an die Raiffeisengruppe verkauft. Das US-Geschäft blieb bei den bisherigen Teilhabern.
Die Auseinandersetzung mit den US-Behörden hätten die Bank in eine «ungeheuer schwierige und existenzbedrohende Lage» gebracht, begründete die St. Galler Privatbank die Zerschlagung der Bank. (gemp, sda)
