Schwyz organisiert Vormundschaftsbehörde neu
Die Schwyzer Regierung hat im Zusammenhang mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht die Zuständigkeiten geregelt. So gibt es im Kanton neu zwei Fachbehörden für Ausser- und Innerschwyz sowie fünf Amtsbeistandschaften.
Laut Medienmitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag werden in der Region Innerschwyz zwei Amtsbeistandschaften (heute Amtsvormundschaften) gebildet: eine um den Kantonshauptort Schwyz, die andere zwischen Arth und Küssnacht. Die Region Ausserschwyz erhält drei Amtsbeistandschaften: March, Höfe und Mitte (um Einsiedeln und Roththurm).
Mit dieser Struktur bestehe die Gewähr, dass bestehende Vernetzungen von den neuen Behörden übernommen und bewährte Formen der Zusammenarbeit weitergeführt würden, heisst es in der Mitteilung. Die bestehenden Amtsvormundschaften würden in die neuen Kreise integriert beziehungsweise zusammengeschlossen. Die lokale Vernetzung bleibe damit gewahrt. (sda/eihs)
