Zürcher Hells Angel erhält mehr Entschädigung
Der Hells Angel hatte in seiner Beschwerde insgesamt 600'000 Franken Entschädigung gefordert. Er begründete dies mit höheren Anwaltskosten und Einbussen, die er durch die Beschlagnahmung seiner 5 Harleys und 2 Luxusautos erlitten hatte. Die Bundesanwaltschaft hatte die Fahrzeuge erst nach 7 Jahren herausgegeben und dies gemäss Beschwerde in einem «geradezu desolaten Zustand».
Beschwerde nur teilweise gutgeheissen
Das Bundesstrafgericht anerkannte nun einzig höhere Anwaltskosten, wie es in einem Urteil vom Mittwoch heisst. Der Hells Angel erhält nun eine Entschädigung von gut 27'000 Franken, das sind rund 8000 Franken mehr, als ihm ursprünglich zugesprochen worden sind. Der Betroffene muss gleichzeitig aber Verfahrenskosten in der Höhe von 24'000 Franken tragen. Die Beschwerdekammer des Strafgerichts fand diese verhältnismässig.
Der Zürcher Hells Angel geriet 2004 ins Visier der Bundesanwaltschaft, als diese eine Razzia an der Langstrasse durchführte. Im August 2011 stellte die Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschwerdeführer ein. Den anfänglichen Vorwurf, die Hells Angels seien eine kriminelle Organisation, liess die Bundesanwaltschaft ganz fallen. (simd)
