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  • Schweiz verliert Runde im Fluglärmstreit:

Hintergrund: Endloser Streit um Fluglärm

Die Schweiz und Deutschland streiten seit Jahrzehnten wegen der Lärmbelastung durch den Flughafen Kloten. Nachdem das Parlament in Bern einen Staatsvertrag mit Deutschland abgelehnt hatte, setzte Berlin einseitig ein neues Anflugregime in Kraft. Seit sechs Jahren beschäftigen sich auch europäische Organe damit.

Die wichtigsten Etappen

1980

Gemeinden in Süddeutschland beklagen sich über zunehmende Lärmbelästigung durch den Flughafen Zürich.

1984

Fluglärm-Vereinbarung unterzeichnet
Um Süddeutschland vom Fluglärm zu entlasten, schliessen die Schweiz und Deutschland eine Vereinbarung ab, die die Landeanflüge auf Kloten gleichmässig verteilt.

1985

Beschwerde aus Deutschland
Süddeutsche Gemeinden reichen Beschwerden ein. Die Vereinbarung von 1984 würde nicht eingehalten. Fakt ist: 90 Prozent der Landungen werden aus technischen Gründen von Norden her durchgeführt.

1996

Flughafen soll Hub werden
Die Swissair beschliesst den Ausbau des Flughafens Zürich-Kloten zur Drehscheibe (Hub). Der Flugverkehr nimmt in der Folge stark zu.

2000

Fluglärm-Vereinbarung gekündigt
Deutschland kündigt nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden über eine Anpassung die Vereinbarung für An- und Abflüge auf Ende 2001.

Gleichzeitig schlägt Berlin der Schweiz ein Wochenendflugverbot, ein Nachtflugverbot von 21 bis 7 Uhr und eine Begrenzung der jährlichen Anflüge über deutsches Gebiet auf 80'000 vor.

2001

Staatsvertrag über Fluglärm unterzeichnet
Die Schweiz und Deutschland unterschrieben einen Staatsvertrag. Er sieht noch 100'000 Anflüge via süddeutschen Raum, ein Verbot von Nachtflügen zwischen 22 bis 6 Uhr und ein Flugverbot am Wochenende zwischen 20 und 9 Uhr vor. Als erste vorgezogene Massnahme tritt tags darauf das Nachtflugverbot in Kraft.

2003

Staatsvertrag gescheitert
Der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland scheitert endgültig im eidgenössischen Parlament.

Einseitige Verordnung von Deutschland
Deutschland setzt einseitig eine Verordnung in Kraft: Keine Anflüge über Süddeutschland zwischen 21 und 7 Uhr, Ausdehnung des Verbots nach einem Jahr auf die Zeit von 20 bis 8 Uhr.

Südanflüge beginnen
Am 30. Oktober beginnen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich - unter lautem Protest der Anwohner. Die Route führt werktags zwischen 6 und 7 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen zwischen 6 und 9 Uhr über eine der am dichtesten besiedelten Regionen der Schweiz.

Schweiz bei EU-Kommission abgeblitzt
Im Dezember weist die EU-Kommission eine Beschwerde der Schweiz gegen die einseitige Verordnung von Deutschland ab. Dagegen legt die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Rekurs ein.

2004

Bundesgericht weist Beschwerden ab
Das Bundesgericht weist Beschwerden von Anwohnern und Vereinen gegen Südanflüge ab.

Gesuch für gekröpften Nordanflug
Im Dezember reicht die Flughafenbetreiberin, die damalige Unique, beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) eine Gesuch für einen gekröpften Nordanflug mit Endanflug auf Sicht ein. Diese Anflugvariante, die südlich der deutschen Grenze verläuft und einige Kilometer vor der Landung auf die Pistenachse einschwenkt, wird von Süddeutschland und dem Kanton Aargau bekämpft.

2005

Gerichtsverfahren in Deutschland ausgesetzt
Das deutsche Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus, das nach Klagen von Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiberin Unique in Deutschland eingeleitet worden war. Zuerst soll der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden.

2006

Neustart der Verhandlungen
Im Oktober vereinbaren die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Wolfgang Tiefensee in Berlin einen Neustart bei den Fluglärmverhandlungen. Sie einigen sich darauf, eine Arbeitsgruppe zu den «drängenden bilateralen Problemen im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich» einzusetzen. Sie soll bis zum Frühjahr 2007 «Vorschläge für Eckwerte für die Problemlösung erarbeiten», wie es heisst. Beide Seiten werten dieses Ergebnis als Fortschritt.

2007

Ledergerbers Brief
Im Februar fordert Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber die zuständigen deutschen Behörden in einem offenen Brief auf, die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Kloten zu lockern. Diese winken ab.

Flughafen-Initiative an Urne abgelehnt
Die kantonalzürcherische Flughafeninitiative für eine Begrenzung der Flugbewegungen wird im November an der Urne abgelehnt, der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament (Einsatz Fluglärmindex ZFI) gutgeheissen.

2008

Wiederbelebung der Fluglärm-Arbeitsgruppe
Beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern wird die Arbeitsgruppe Flugverkehr wiederbelebt. Die Kanzlerin fordert, dass die Schweiz ein konkretes Angebot zur Lösung des Fluglärmstreits präsentiert, sobald die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vorliegen.

Bund stellt 19 mögliche Anflugvarianten vor
Das Bazl legt im Juli seinen Bericht zu den vom Bund vorgeschlagenen 19 Betriebsvarianten für den Flughafen Zürich-Kloten vor. Drei Varianten sollen weiterverfolgt werden. Die ersten beiden Varianten basieren auf dem heutigen Pistensystem, die dritte setzt eine Pistenverlängerung voraus. Den gekröpften Nordanflug lehnt es aus Sicherheitsgründen ab.

2009

Schlussbericht zum SIL-Prozess
Der provisorische Schlussbericht zum SIL-Prozess, der so genannte Koordinationsprozess über das künftige Betriebsreglement für den Flughafen Zürich erachtet eine Pistenverlängerung als beste Variante. Die süddeutsche Stadt Waldshut kritisiert die Vorschläge, weil diese sich nicht an die deutschen Sperrzeiten halten. Der Kanton Aargau kritisiert die im Bericht wieder aufgenommene Option gekröpfter Nordanflug.

Erste Verhandlungen am EU-Gericht
Im September wird die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission von Ende 2003 vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg verhandelt.

Überraschendes Ergebnis einer Lärmanalyse
Eine von der Schweiz und Deutschland in Auftrag gegebene Lärmanalyse kommt im Oktober zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzwertüberschreitungen verursacht.

2010

EU-Gericht weist Berns Klage ab
Die Schweiz blitzt vor der ersten Instanz des EU-Gerichtshofs, dem EU-Gericht, mit ihrer Nichtigkeitsklage gegen den abschlägigen Entscheid der EU-Kommission von 2003 ab.

(nab, sda)

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Weiterführender Link zum Beitrag:

  • Flugbewegungen im Raum Zürich (zeitverzögert)

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