Fragen und Antworten zur AHV
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Woher stammt das Geld der AHV? |
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Wer bezahlt AHV-Beiträge und wie lange? Erwerbstätige müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung ihres 17. Altersjahr Beiträge einzahlen. Dies gilt also auch für Lehrlinge. Nichterwerbstätige, dazu gehören auch Studierende, sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs beitragspflichtig. Auch Verheiratete, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen, müssen Beiträge zahlen. Frauen zahlen bis zu ihrem 64. Geburtstag, Männer bis zum 65. |
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Müssen Rentnerinnen und Rentner auch AHV zahlen? |
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Kann ich freiwillig mehr bezahlen, um später mehr zu bekommen? Für Beitragslücken vor 1979 gibt es eine spezielle Regelung. Dabei erhält man unter Umständen ein bis drei Beitragsjahre geschenkt. Der Grund: Der Berechnungsmodus wurde verschärft, so dass sich Beitragslücken jetzt stärker negativ bemerkbar machen. Vor allem Studierende sollten unbedingt darauf achten, dass ihnen keine Beiträge fehlen. |
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Welche Ausgleichskasse ist für mich zuständig? Ausserdem gibt es noch kantonale Ausgleichskassen. Entweder gilt die Ausgleichskasse des Kantons, in dem man wohnt, oder die Kasse im Kanton, wo der Arbeitgeber seinen Hauptsitz hat. Für Selbstständig-Erwerbende gibt es Sonderregelungen. |
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Wie kann ich den Stand meines AHV-Kontos erfahren? Achtung: Wer mehrmals Arbeitgeber oder Beruf gewechselt hat, muss sich unter Umständen bei mehreren Ausgleichskassen erkundigen. |
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Was mache ich, wenn ich den AHV-Ausweis verloren habe? |
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Was bedeutet Splitting? Denn das Splitting gilt nur während der Ehezeit und das Einkommen ist für die Berechnung der Rente nach oben begrenzt. |
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Was bedeutet flexibles Rentenalter? Wer den Bezug seiner Rente auf später aufschiebt, erlaubt sind maximal fünf Jahre, bekommt später lebenslang eine etwas höhere Rente. Bei Eheleuten ist es möglich, dass die eine Person die Rente vorbezieht und die andere sie aufschiebt. |
