• Programm
  • Nachrichten
  • Über uns
  • Radiokiosk
  • Blogs
  • Meine Meinung
  • Podcasts
  • Spiele
  • Themen
  • A
  • A
  • A
  • Radio ein
  • Empfang
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Home
  • Mein DRS
  • Nachrichten:
    • Schweiz
    • International
    • Wirtschaft
    • Digital
    • Sport
    • Regional
    • Nachrichtenticker
    • Wetter
    • Verkehr
  • Die neuesten Dossiers zu «Schweiz»
    • Der Einstieg in den Atomausstieg
    • Abstimmung vom 17. Juni
    • Schweiz sucht Wege in der Klima- und Energiepolitik
    • Abstimmung vom 11. März
    • Kontroverse um neue Kampfjets
    • Alle Dossiers
  • Programme
    • SR DRS
    • DRS 1
    • DRS 2
    • DRS 3
    • DRS 4 News
    • DRS Musikwelle
    • DRS Virus
    • Radio Swiss Classic
    • Radio Swiss Jazz
    • Radio Swiss Pop
  • Schweiz:
  • 11. AHV-Revision ist vom Tisch:
  • Zurück zum Dossier «11. AHV-Revision ist vom Tisch»

Fragen und Antworten zur AHV

 

Woher stammt das Geld der AHV?
Die AHV ist eine Versicherung, die nach dem so genannten Umlageverfahren finanziert wird: Versicherte und die Wirtschaft zahlen in eine Kasse ein. Das Geld wird gleich an Rentenberechtigte weiter gegeben. Zahlungspflichtig sind Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständig-Erwerbende. Ausserdem erhält die AHV seit dem 1. Januar 1999 einen Teil der Mehrwertsteuer.

Wer bezahlt AHV-Beiträge und wie lange?
Alle in der Schweiz lebenden Menschen müssen Beiträge zahlen. Einzige Ausnahme sind minderjährige Kinder.

Erwerbstätige müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung ihres 17. Altersjahr Beiträge einzahlen. Dies gilt also auch für Lehrlinge. Nichterwerbstätige, dazu gehören auch Studierende, sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs beitragspflichtig.

Auch Verheiratete, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen, müssen Beiträge zahlen. Frauen zahlen bis zu ihrem 64. Geburtstag, Männer bis zum 65.

Müssen Rentnerinnen und Rentner auch AHV zahlen?
Ja, wenn sie nach der Pensionierung weiter Geld für ihre Arbeit erhalten. Allerdings hängt das von der Höhe des Einkommens ab. Für erwerbstätige Rentnerinnen und Renter gibt es ein Freibetrag, auf den keine Beiträge entrichtet werden müssen

Kann ich freiwillig mehr bezahlen, um später mehr zu bekommen?
Nein. Personen, die während längerer Zeit z.B. im Ausland waren, können nur innerhalb von fünf Jahren fehlende Beiträge nachreichen.

Für Beitragslücken vor 1979 gibt es eine spezielle Regelung. Dabei erhält man unter Umständen ein bis drei Beitragsjahre geschenkt. Der Grund: Der Berechnungsmodus wurde verschärft, so dass sich Beitragslücken jetzt stärker negativ bemerkbar machen. Vor allem Studierende sollten unbedingt darauf achten, dass ihnen keine Beiträge fehlen.

Welche Ausgleichskasse ist für mich zuständig?
Das ist ziemlich kompliziert: Man muss wissen, welchem Gründerverband oder Berufsverband der Arbeitgeber angehört.

Ausserdem gibt es noch kantonale Ausgleichskassen. Entweder gilt die Ausgleichskasse des Kantons, in dem man wohnt, oder die Kasse im Kanton, wo der Arbeitgeber seinen Hauptsitz hat. Für Selbstständig-Erwerbende gibt es Sonderregelungen.

Wie kann ich den Stand meines AHV-Kontos erfahren?
Wer wissen will, ob der Arbeitgeber lückenlos alle Beiträge mit der Ausgleichskasse abgerechnet hat, kann bei seiner Ausgleichskasse schriftlich einen Kontoauszug verlangen.

Achtung: Wer mehrmals Arbeitgeber oder Beruf gewechselt hat, muss sich unter Umständen bei mehreren Ausgleichskassen erkundigen.

Was mache ich, wenn ich den AHV-Ausweis verloren habe?
Der AHV-Ausweis ist ein Dokument, das man unbedingt sorgfältig aufbewahren sollte. Hat man es verloren, muss sich man beim Arbeitgeber oder bei der Gemeindezweigstelle der AHV-Ausgleichskasse melden. Die zuständige AHV-Ausgleichskasse wird dann ein Duplikat ausstellen.

Was bedeutet Splitting?
Die Einkommensteilung während der Ehe wird Splitting genannt. Es bedeutet: Das Einkommen, das beide Eheleute während ihrer Ehezeit verdient haben, wird ihnen je zur Hälfte gut geschrieben. Was einfach klingt, ist kompliziert zu berechnen.

Denn das Splitting gilt nur während der Ehezeit und das Einkommen ist für die Berechnung der Rente nach oben begrenzt.

Was bedeutet flexibles Rentenalter?
Pensionierte können ihre Rente vor oder nach dem ordentlichen Rentenalter beziehen. Wer seine Rente vor dem Pensionsalter (Frauen 64./Männer 65. Altersjahr) bezieht, dem wird die Rente während der gesamten restlichen Lebenszeit gekürzt.

Wer den Bezug seiner Rente auf später aufschiebt, erlaubt sind maximal fünf Jahre, bekommt später lebenslang eine etwas höhere Rente. Bei Eheleuten ist es möglich, dass die eine Person die Rente vorbezieht und die andere sie aufschiebt.

Seite weiterempfehlen Facebook Share / Facebook Like Twitter Google+ Email
  • …auf Facebook kommentieren.
    Facebook
  • …auf Twitter kommentieren.
    Twitter
  • …per E-Mail versenden.
    E-Mail
  • …auf Facebook empfehlen.
    Facebook Recommend
  • …auf Google+ kommentieren.
    Google +1

Weiterführende Links zum Beitrag:

  • Allgemeine Informationen zur AHV
  • Das Bundesamt für Sozialversicherungen beantwortet Fragen zur AHV
  • Die Ausgleichskassen

Schnellsuche:
11. AHV-Revision ist vom Tisch
  • AGB
  • Datenschutz
  • Webmaster
  • Impressum
Schweizer Radio und Fernsehen
  • SF
  • RTS
  • RSI
  • RTR
  • swissinfo
  • 3SAT
SRF Schweizer Radio und Fernsehen, Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft