Parteien sollen in Radio und TV werben dürfen
Parteien sollen vor Abstimmungen mit Spots an Radio und Fernsehen werben dürfen. (Keystone)
Parteien und Komitees sollen vor eidgenössischen Abstimmungen künftig mit Gratis-Spots in Radio und Fernsehen werben dürfen. Eine entsprechende Vorlage hat die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats verabschiedet.
Die Spots sollen von den Sendern der SRG und anderen konzessionierten Radio- und TV-Veranstaltern, die Gebührenanteile erhalten, ausgestrahlt werden müssen. Zum Zuge kämen die im Bundeshaus mit Fraktionsstärke vertretenen Parteien sowie die Initiativ- und Referendumskomitees.
Genaue Vorgaben
Die Spots sollen mindestens 15 und höchstens 30 Sekunden lang sein, die Gesamtdauer wäre auf drei Minuten pro Tag und Medium beschränkt. Ausgestrahlt würden die Spots während drei Wochen bis zum zweitletzten Samstag vor dem Urnengang - im Fernsehen zwischen 18 und 22 Uhr, im Radio zwischen 11 und 14 Uhr oder zwischen 17 und 19 Uhr.
Insgesamt sind laut Vorlage 63 Minuten für die politische Werbung vorgesehen. Davon sollen die Parteien zusammen 50 Minuten, die Initiativ- und Referendumskomitees total 13 Minuten erhalten.
Kosten tragen Parteien und Komitees
Für die Spots gelten mehrere Vorgaben: So müssten Parteien und Komitees die Produktionskosten selber tragen. Ihre Spots müssen inhaltlichen Mindestgrundsätzen genügen und dürfen keine nachweislich unzutreffenden Tatsachenbehauptungen enthalten. Kommerzielle Werbung und das Nennen eines allfälligen Sponsors sind verboten. Es gelten spezifische Aufsichts- und Beschwerdeverfahren.
Minderheit zweifelt
Mit der Vorlage will die SPK nach eigenen Angaben für mehr Fairness in den Abstimmungskampagnen sorgen und die Funktion der Parteien bei der Meinungsbildung stärken. Die Kommissionsminderheit befürchtet hingegen, dass durch kurze Werbebotschaften die Abstimmungskämpfe noch stärker auf Schlagworte reduziert würden.
Für das Vorhaben müsste neben dem Gesetz über die politischen Rechte auch das Radio- und Fernsehgesetz geändert werden. Bislang verbietet es politische Werbung ausdrücklich. Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Herbstsession über die Gesetzesänderungen und die dazugehörige Parlamentsverordnung beraten. (ank, sda)
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