Verhärtete Fronten im Streit um Tinner-Akten
Bundespräsident Hans-Rudolf Merz. (Reuters)
Der Bundesrat bleibt dabei: Er will den brisantesten Teil der wieder aufgetauchten Akten aus dem Atomschmuggel-Verfahren gegen die Familie Tinner vernichten lassen.
Er tritt damit nicht auf die Verfügung des eidgenössischen Untersuchungsrichters Andreas Müller ein, der letzte Woche die Herausgabe der Aktenkopien mit Atombomben-Plänen verlangt hatte. Dies sagte Bundespräsident Hans-Rudolf Merz gegenüber Schweizer Radio DRS.
Gegen Verordnung kein Rechtsmittel
Er erinnerte daran, dass der Bundesrat in seinem Geheimbeschluss vom November 2007 die Vernichtung der Akten gestützt auf seine Verfassungskompetenzen verfügt hatte.
Gegen eine solche Verordnung gebe es kein Rechtsmittel, sagte Merz. Deshalb stosse das Begehren der Untersuchungsorgane eigentlich ins Leere, weil nach Auffassung des Bundesrats keine Rechtsmittel mehr möglich seien. «Und deshalb werden wir die Akten nicht herausgeben», sagte Merz.
Staatsrechtler widerspricht
Der St. Galler Staatsrechtsprofessor Rainer Schweizer widerspricht Auffassung des Bundesrats und verwies auf die in der Europäische Menschenrechtskonvention verankerten Verteidigungs- und Verfahrensrechte.
Müller hatte seine Verfügung auf Artikel 214 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege gestützt. (luek, ap)
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