Der Streit um die Tinner-Akten ist eskaliert
Bundesstrafgericht in Bellinzona. (Keystone)
Das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt (URA) hat sich am Donnerstag mit Unterstützung der Berner Kantonspolizei Zugang zu den Tinner-Akten verschafft.
In den Räumen der Bundeskriminalpolizei und des Bundessicherheitsdienstes sei eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden, teilt das URA mit. Es sei ein Tresor mit Schlüsseln zu den Tinner-Akten beschlagnahmt worden.
Der Bundesrat nimmt zur Razzia des Eidgenössischen Untersuchungsrichteramts zur Sicherung der Tinner-Akten nicht Stellung.
Bundesstrafgericht gab Weg frei für Beschlagnahmung
Laut dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte es sich der Bundesrat mit seiner kategorischen Weigerung zur Herausgabe der geheimen Tinner-Akten zu leicht gemacht. Es forderte den eidgenössischen Untersuchungsrichter Andreas Müller auf, gegen den Bundesrat Zwangsmittel zu ergreifen.
Müller, der den Atomschmuggelfall der Familie Tinner untersucht, hatte den Bundesrat am 2. Juli aufgefordert, ihm Einsicht in die geheim erklärten Atomwaffen-Baupläne und weitere Tinner-Akten zu geben. Der Bundesrat beschied ihm vor drei Tagen, dass der Beschluss über die Geheimhaltung endgültig sei.
Keine Legitimation, Akten zu vernichten
Bellinzona musste sich mit den Tinner-Akten befassen, weil Müller die ablehnende Antwort des Bundesrats als Beschwerde an das Bundesstrafgericht weitergereicht hatte. Die I. Beschwerdekammer kam nun zum Schluss, der Brief des Bundesrats könne nicht als Beschwerde entgegengenommen werden.
Gleichzeitig machen die Richter aber darauf aufmerksam, der Bundesrat sei gemäss Strafprozessordnung nicht legitimiert, die Herausgabe der Aktenkopien zu verweigern. Der Bundesrat könne gegen die Aufforderung Müllers zur Herausgabe Einsprache erheben und die Versiegelung der fraglichen Akten beantragen.
Akten nötigenfalls mit Zwang beschaffen
Aber auch eine Einsprache würde die physische Kontrollübergabe der Akten an den Untersuchungsrichter nicht verhindern. Müller müsse deshalb die Unterlagen nötigenfalls mit Zwangsmitteln beschaffen, falls sich der Bundesrat der Herausgabe weiter widersetzen sollte.
Den vom Bundesrat geltend gemachten Geheimhaltungsinteressen sei durch Versiegelung der Unterlagen Rechnung zu tragen. Der Entscheid aus Bellinzona ist endgültig.
Widerstand im Parlament
Auch im Parlament wird der Widerstand gegen die Haltung der Landesregierung immer grösser. Wenn sie darauf beharre, müsse notfalls das Bundesgericht über die Sache befinden, sagen die Präsidenten der Rechts- und staatspolitischen Kommissionen gegenüber Schweizer Radio DRS.
Der grüne Nationalrat und Rechtsanwalt Daniel Vischer will eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) ins Leben rufen, wie er gegenüber Schweizer Radio DRS sagte.
Bundesrat hält an Verschredderung fest
Die höchst umstrittene Schredder-Aktion hatte der Bundesrat im November 2007 angeordnet. Die Aktenkopien, um die es nun geht, blieben durch Nachlässigkeit von der Vernichtung verschont und tauchten Anfang April per Zufall wieder auf.
Ende Juni hatte der Bundesrat beschlossen, die heikelsten 100 Seiten dieser Unterlagen ebenfalls zu vernichten - gegen den Widerstand der Strafverfolgungsbehörden und der parlamentarischen Aufsichtsorgane.
Am Mittwoch hatte Bundesrat Hans-Rudolf Merz gegenüber Schweizer Radio DRS bestätigt, dass der Bundesrat nicht auf die Verfügung des eidgenössischen Untersuchungsrichters eintreten will, der letzte Woche die Herausgabe aller Tinner-Akten gefordert hatte. (bat/nab, ap/sda)
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