Zürcher Affenversuche zu Recht verboten
Bundesgericht gegen umstrittene Tierversuche
Zwei Tierversuche mit Affen an der ETH und an der Universität Zürich sind zu Recht verboten worden. Das hat das Bundesgericht entschieden. Das oberste Gericht in Lausanne wies die Beschwerden der betroffenen Forscher ab und bestätigte den Entscheid der Zürcher Behörden.
Zürcher Kommission hatte Projekte angefochten
Die Tierversuchskommission des Kantons Zürich hatte im November 2006 zwei vom Veterinäramt bewilligte Tierversuche mit Affen angefochten. Die Kommission machte damals geltend, dass die beiden Experimente aufgrund der unverhältnismässigen Belastungen für die Tiere rechtswidrig seien.
Die Zürcher Gesundheitsdirektion schloss sich der Auffassung der Tierversuchskommission an und hob die Bewilligungen auf. Beide Hochschulen legten daraufhin Beschwerde vor dem Zürcher Verwaltungsgericht ein, unterlagen dort aber.
Forscher reagieren enttäuscht
Nun verloren die Forscher auch vor Bundesgericht. Im Urteilsdispositiv des Lausanner Gerichts werden ihre Beschwerden vollumfänglich abgewiesen. Die betroffenen Forscher reagierten enttäuscht. «Wir sind nun gespannt auf die Begründung aus Lausanne», werden ETH-Präsident Ralph Eichler und UZH-Prorektor Heini Murer in einer Mitteilung zitiert.
Unabhängig von der Begründung sei allerdings zu befürchten, dass der Entscheid negative Auswirkungen auf die Stellung des Forschungsplatzes Zürich haben werde. Schon nach dem Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts hatten die Hochschulen die Befürchtung geäussert, eine derart restriktive Bewilligungspraxis käme einem faktischen Verbot des Einsatzes von Primaten in der Grundlagenforschung gleich.
Tierschützer sprechen von «Meilenstein»
Tierschützer hingegen feierten das Urteil aus Lausanne als «Meilenstein». Erstmals überhaupt seien umstrittene Tierversuche in der Schweiz auf dem Rechtsmittelweg verhindert worden, heisst es in einer Mitteilung der Stiftung für das Tier im Recht (TIR).
Ob dies einen eigentlichen Paradigmenwechsel in der Bewilligungspraxis bedeute, bleibe abzuwarten. Die Hoffnung steige aber, dass der Schutz und die Würde der Tiere in der Güterabwägung für Tierversuche fortan generell stärker beachtet würden, so TIR. (ank, ap/sda)
(Dispositiv der Urteile 2C_421/2009 und 2C_422/2009 vom 7.10.2009. Schriftliche Begründung ausstehend)
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