Kritik an Sterbehilfe-Vorschlägen
In der Schweiz soll die umstrittene Sterbehilfe geregelt werden. Dazu stellt der Bundesrat zwei Varianten zur Diskussion: Entweder klare Leitplanken oder ein Verbot der Sterbehilfe-Organisationen. Mehr
Der Bundesrat will die organisierte Sterbehilfe gesetzlich regeln. Dazu hat er zwei Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt: Entweder soll die Sterbehilfe ganz verboten werden oder aber die Sterbehilfe-Organisationen sollen sich an strenge Auflagen halten.
Nur noch urteilsfähige und todkranke Menschen sollen sich sterben helfen lassen können. Chronisch Kranke und Menschen mit psychischen Leiden könnten organisierte Sterbehilfe nicht mehr in Anspruch nehmen.
«Vorschlag führt zu Menschenquälerei»
Als «inakzeptabel» taxiert die Sterbehilfeorganisation Exit die vorgeschlagene Einschränkung der Sterbehilfe auf Menschen, die an einer Krankheit leiden, die unheilbar ist oder innert kurzer Zeit zum Tode führt.
Exit dürfte in diesem Fall jedem dritten Menschen, den die Organisation jetzt in den Tod begleitet, nicht mehr helfen. Dies führe zu «Menschenquälerei», sagte Exit-Präsident Hans Wehrli gegenüber Schweizer Radio DRS.
Denn allen, denen Exit nicht mehr helfen dürfte, würde von Privatpersonen «geholfen», die aber keinerlei Erfahrung mit der Sterbebegleitung hätten und oftmals persönliche Interessen verträten. Wehrli droht deshalb mit dem Referendum.
Referendumsdrohung in der Luft
Von einem «unerhörten Affront» für chronisch Kranke und urteilsfähige psychisch Kranke, welche die Voraussetzungen des Bundesrates nicht erfüllten, aber dennoch sterben möchten, schreibt auch Dignitas.
Mit dieser Bestimmung «leistet der Bundesrat einsamen Suiziden auf Bahngeleisen und von hohen Brücken Vorschub». Dignitas will deshalb «mit Sicherheit» das Referendum ergreifen.
Auch die Grünen unzufrieden
Schützenhilfe erhalten die beiden Sterbehilfe-Organisationen von den Grünen. Die Vorschläge des Bundesrates gingen zu weit und würden letztlich die Arbeit der Suizidhilfe-Organisationen verunmöglichen. Psychisch kranke Menschen dürften nicht ausgeschlossen werden, fordert etwa der grüne Nationalrat Alec von Grafenried.
Unterstützung für den Bundesrat von CVP und SP
CVP und SP stehen grundsätzlich hinter den Vorschlägen des Bundesrates. «Das Bedürfnis nach einer professionellen Freitodbegleitung für sterbenskranke Menschen ist klar ausgewiesen», so SP-Sprecher Andreas Käsermann.
Auch Margrit Kessler, Präsidentin der Stiftung SPO Patientenschutz, findet die Beschränkung der organisierten Sterbehilfe auf unheilbar und unmittelbar tödlich erkrankte Personen als richtig.
SVP will kein Gesetz
Keinen Handlungsbedarf sieht die SVP. Die heutige Regelung genüge vollkommen, heisst es aus der Parteizentrale. Schon heute dürfe nur aus uneigennützigen Motiven beim Sterben geholfen werden.
Allerdings sollten dies die Behörden strenger überprüfen. Es sei wichtig, dass die einzelnen Fälle genau abgeklärt würden, so SVP-Generalsekretär Martin Baltisser. Die SVP sei aber dagegen, dass quasi ein Standard für die Sterbehilfe geschaffen werde. (pet/chrn, sda)
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