Streit um Impfzwang entbrannt
Didier Burkhalter will das Pflegepersonal im Notfall zwangsimpfen lassen. (Keystone)
Die Zahl der Schweinegrippe-Toten ist innert einer Woche stark angestiegen. Weltweit starben 1056 erkrankte Menschen an H1N1, das ist gemäss WHO der stärkste Anstieg seit Beginn der Pandemie. Insgesamt starben laut WHO seit April insgesamt 7826 Menschen an der Schweinegrippe. Die meisten Todesopfer - 5360 - wurden auf dem amerikanischen Kontinent gezählt. In Europa stieg die Totenzahl innert einer Woche von 350 auf mindestens 650. Die WHO rät weiterhin, sich wenn möglich gegen den H1N1-Erreger impfen zu lassen.
Pflegepersonal ist skeptisch gegen Schweinegrippe-Impfung
Je mehr Menschen an Schweinegrippe erkranken, umso grösser wird der Druck auf das Pflegepersonal, sich impfen zu lassen. Doch in der Schweiz ist das Pflegepersonal offenbar skeptisch. Nun spricht der neue Gesundheitsminister Didier Burkhalter erstmals von einem möglichen Impfzwang für Pflegepersonal bei einer schweren Pandemie.
Burkhalter befürwortet Impfzwang
Für den neuen Gesundheitsminister Didier Burkhalter ist das Impfen unter dem Pflegefachpersonal keine Frage des Wollens mehr: «Es ist sicher, wenn es eine Pandemie mit einer sehr schwierigen und schlimmen Krankheit gibt, muss man diese Frage stellen und ich bin der Meinung, man sollte da einen Zwang haben», sagte Burkhalter gegenüber Schweizer Radio DRS.
Viele offene Fragen
Damit stellt sich aber die Frage, was mit Pflegefachpersonal geschieht, das eine Impfung verweigert. Oder für welche Berufsgruppen ein Impfobligatorium konkret gelten sollte.
Alle diese Fragen müsse man sorgfältig prüfen, sagt Daniel Koch, der Leiter der Abteilung Übertragbare Krankheiten im Bundesamt für Gesundheit (BAG): «Es ist so, dass wir sowieso das Epidemiengesetz in Revision haben, und dass dort die ganz Impfungen neu diskutiert werden», so Koch gegenüber Schweizer Radio DRS.
BAG kann derzeit nur appellieren
Das Bundesamt für Gesundheit leistet derzeit Überzeugungsarbeit beim Pflegepersonal: Man versuche, das Personal mit Appellen davon zu überzeugen, sich gegen die Schweinegrippe impfen zu lassen, so Koch.
BAG erwägt ein Obligatorium
Es sei gerade jetzt eine Pflicht für das Pflegepersonal sich impfen zu lassen, damit sie ihre Patienten nicht ansteckten. Nützten die Appelle aber nichts, sei ein künftiges Impfobligatorium für das Pflegepersonal bei einer neuen Pandemie kein Tabu mehr, so Koch.
Koch gibt aber zu bedenken, dass Impfobligatorien auch kontraproduktiv sein könnten: «Sie können Gruppen dazu bringen, dass sie sich dagegen auflehnen und überhaupt nicht mehr mitmachen», so Koch. In den USA sei dieses Phänomen beobachtet worden, als im Rahmen der herrschenden Schweinegrippe-Pandemie ein Impfobligatorium für Pflegefachleute verordnet worden sei.
Kantone können Impfzwang verordnen
Gleichzeitig hält der Experte für übertragbare Krankheiten im BAG fest, dass Kantone bereits heute in eigener Kompetenz ein Impfobligatorium aussprechen könnten, wenn sie es denn wollten. «Das Epidemiengesetz, das jetzt gilt, sieht die Kompetenzen für Massnahmen - auch für Massnahmen im Bereich der Impfung - bei den Kantonen vor», so Koch.
Das Epidemiengesetz aus dem Jahr 1970 gibt den Behörden weitreichende Kompetenzen. Wenn ausserordentliche Umstände es erforderten, könne der Bundesrat für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen anordnen, heisst es da. Und: Der Bund könne die Kantone mit der Durchführung derartiger Massnahmen beauftragen. Diese Formulierung lässt im Ernstfall so ziemlich alles zu.
Pflegepersonal fordert Respekt statt Impfzwang
Für Impfungen ist auch der Schweizer Berufsverband des Pflegepersonals (SBK), gegenüber Zwangsmassnahmen ist er aber skeptisch. Erfolg bringe ein anderer Weg, sagte Roswitha Koch, beim Berufsverband zuständig für den Bereich Pflegeentwicklung. «Ich denke, mit Respekt für die Pflegenden erreicht man am meisten», so Koch gegenüber Schweizer Radio DRS.
Berufsverband setzt auf Freiwilligkeit
Der Berufsverband hatte sich am Dienstag sich für freiwillige Impfungen ausgesprochen. Jede Pflegefachperson habe den Entscheid professionell und ethisch fundiert in eigener Verantwortung zu fällen. Für einen direkten oder indirekten Impfzwang besteht laut SBK keinerlei rechtliche Grundlage. (bat/acd/ploe/burp)
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