Beschwerden gegen Minarett-Verbot unzulässig
Nach dem Minarett-Verbot haben sich vier weitere muslimische Organisationen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt. Sie wollen die Vereinbarkeit des Abstimmungsresultats mit der europäischen Menschrechtskonvention überprüfen lassen. Insgesamt sind in Strassburg bis Donnerstag sechs Klagen zum Minarett-Verbot in der Schweiz eingegangen, darunter jene des früheren Sprechers der Genfer Moschee. (haem, sda)
Nach der umstrittenen Abstimmung über die Initiative «gegen den Bau von Minaretten» haben zwei Privatpersonen eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht und darin geltend gemacht, das von Volk und Ständen angenommene Minarett-Verbot verletze unter anderem die Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Urteil erst bei konkretem Bauverbot
Der Gerichtspräsident, der als Einzelrichter geurteilt hat, hat die Beschwerde in ein paar wenigen Zeilen als offensichtlich unzulässig bezeichnet und ist gar nicht darauf eingetreten.
Das Gericht verweist darauf, dass die Beschwerdeführer die angenommene eidgenössische Volksinitiative abstrakt gerügt und keinen konkreten Anwendungsfall geltend gemacht hätten. Dagegen stehe nach Schweizerischem Recht keine Beschwerde ans Bundesgericht zu Verfügung. Es könne erst bei einem einzelnen, konkreten Bauverbot urteilen.
Gegen die Abstimmung als solche könne nur Beschwerde wegen einer Verletzung des Stimmrechts oder wegen Unregelmässigkeiten bei der Abstimmung geführt werden. Solche Einwände seien indessen nicht erhoben worden.
Diskriminierend oder nicht?
Inhaltlich hat das Bundesgericht zur heiss diskutierten Frage, ob das Verbot gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit verstösst oder diskriminierend ist, keine Stellung genommen. Soweit wird es wohl erst kommen, wenn eine Gemeinde und ein Kanton tatsächlich den Bau eines Minaretts verbietet. (haem, ap)
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