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Freitag, 22.1.2010

Bundesverwaltungsgericht bremst Amtshilfe im Fall UBS

Das Bundesverwaltungsgericht stoppt die Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA. Der im letzten Sommer mühsam ausgehandelte Vergleich zwischen der Schweiz und den USA ist damit in Frage gestellt.

«Urteil ist ein harter Schlag gegen den Bundesrat»

Neben der UBS leidet auch die Reputation des Finanzplatzes Schweiz, glaubt Wirtschaftsredaktor Rainer Borer. Bundeshausredaktor Philipp Burkhardt, der das Urteil als einen harten Schlag gegen den Bundesrat erachtet, geht der Frage nach, welche Möglichkeiten der desavouierten Landesregierung nach dem Urteil noch offenstehen.

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Fragezeichen zur Zukunft des Abkommens

Der Steuerstreit mit den USA schien entschärft. Jetzt tun sich wieder viele Fragezeichen auf. Wirtschaftsredaktorin Barbara Widmer hat mit Rechtsexperten über die Zukunft des Abkommens gesprochen.

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Nach monatelangem Ringen einigten sich die Schweiz und die USA im letzten Sommer darauf, 4450 UBS-Konti auf Steuerbetrug oder schwerwiegende Steuerhinterziehung zu prüfen. Das grösste Amtshilfe-Verfahren in der Geschichte der Schweiz wurde ausgelöst, um ein Strafverfahren der US-Justiz gegen die Grossbank UBS zu verhindern.

Nun aber stoppt das Bundesverwaltungsgericht mit einem Pilotentscheid die Lieferung von Kontendaten amerikanischer UBS-Kunden an die USA. Mit dem Urteil könnte sich der im August getroffene Vergleich zwischen der Schweiz und den USA weitgehend in Luft auflösen.

Amtshilfe nur bei Steuerhinterziehung
Das Gericht entschied, dass Amtshilfe nur dann geleistet werden darf, wenn es sich auch tatsächlich um Steuerbetrug handelt, so wie es im Doppelbesteuerungsabkommen von 1986 zwischen der Schweiz und den USA vereinbart worden ist.

Bei Steuerhinterziehung hingegen, darf weiterhin keine Amtshilfe geleistet werden. Daran ändere die im letzten Sommer geschlossene Vereinbarung zwischen den Ländern gar nichts, so das Gericht.

«Das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA wurde vom Parlament verabschiedet und lässt Amtshilfe nur bei betrügerischen Handlungen zu. Der Bundesrat hat nicht die Kompetenz, in einem Abkommen die Amtshilfe auf andere Delikte ausdehnen», sagte Christoph Bandli, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, gegenüber Schweizer Radio DRS.

Keine betrügerische Handlung
Mit seinem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde einer Amerikanerin gutgeheissen. Sie hatte ein Konto bei der UBS in der Schweiz, dies aber in den USA nicht über ein spezielles Formular, das so genannte Formular W-9, deklariert.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun festgehalten, dass keine betrügerische Handlung vorliegt, wenn einzig das Formular W-9 nicht eingereicht würde. Dabei handelt es sich nach Auffassung des Gerichts lediglich um Steuerhinterziehung. Steuerbetrug wäre es nur dann gewesen, wenn Dokumente gefälscht oder ein Lügengebäude errichtet worden wäre.

Der am Freitag veröffentlichte Entscheid der Richter in Bern kann nicht mehr angefochten werden.

Unterscheidung Steuerbetrug und Steuerhinterziehung
Das Gericht steht damit für die strenge Trennung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung ein und wendet sie auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA an.

Das Gericht betonte, dass sein Urteil nur eine der vier Kategorien betrifft, für die im August-Abkommen der rechtliche Rahmen für die Amtshilfe abgesteckt wurde. Eine Statistik des Bundesamtes für Justiz lässt allerdings erahnen, dass eine grosse Zahl von Fällen betroffen sein könnte.

Vergleich mit USA jetzt hinfällig?
Unter die zwei Gruppen der «fortgesetzten schweren Steuerdelikte» fallen demnach 4200 der insgesamt 4450 Kontendossiers. Nicht klar ist, in wie vielen von diesen 4200 Fällen die das W-9 Formular nicht eingereicht wurde.

Unklar ist vorderhand auch, welche Auswirkung das Urteil auf den Steuervergleich mit den USA hat. Beim Bundesverwaltungsgericht selber sind insgesamt noch 25 weitere Fälle hängig, die alle in diese Gruppe fallen.

In dem im letzten August getroffenen Vergleich hatte sich die Schweiz verpflichtet, in rund 4450 Fällen Amtshilfe an die USA zu prüfen. Die Vereinbarung wurde getroffen, um das monatelange Gezerre um die Auslieferung von Bankdaten zu beenden. Betroffen sind vor allem Millionäre und Offshore-Gesellschafter.

Kein Kommentar vom Bundesrat
Der Bundesrat wollte die neuerliche Rüge des Bundesverwaltungsgerichts nicht kommentieren. Durch seinen Sprecher André Simonazzi liess er lediglich verlauten, er nehme das Urteil zur Kenntnis. Am kommenden Mittwoch werde das Gremium das weitere Vorgehen besprechen.

Kein Zusammenhang mit Urteil gegen Finma
Dieses Urteil hat nichts mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Finanzmarktaufsicht zu tun. Anfang Januar hatte das Gericht entschieden, dass die Finma mit der Herausgabe von rund 300 UBS-Kundendaten rechtswidrig gehandelt habe. (haem/acd/saua, sda/ddp)

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Der Streit um die 4500 Kundendaten

Dossier Steuerstreit


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