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Montag, 15.3.2010

Katholische Kirche will Missbrauchsopfer schützen

Katholische Kirchenmitglieder in der Schweiz sind nicht verpflichtet, Anzeige zu erstatten, wenn sie von Missbrauchsfällen erfahren. Der Kirche geht es dabei um den Schutz der Opfer.

Von Inlandredaktorin Karoline Arn

Die Enthüllungen über Missbräuche von Kindern und Jugendlichen in der katholischen Kirche und in kirchennahen Schulen in Deutschland und Österreich nehmen immer grössere Dimensionen an.

Damit rückt auch die römisch-katholische Kirche der Schweiz und ihr Umgang mit Missbräuchen von Kindern und Jugendlichen ins Rampenlicht.

Keine zusätzliche Pein für die Opfer
Verheimlichen will die Kirche Missbrauchsfälle zwar nicht, aber anders als staatliche Behörden oder Lehrkräfte müssen Mitglieder der katholischen Kirche Fälle von sexuellen Übergriffen nicht melden. Die internen Richtlinien der Kirche schreiben dies nicht vor.

Damit wolle man auch die Opfer schützen, sagte Walter Müller, Informationsbeauftragter der Schweizerischen Bischofskonferenz gegenüber Schweizer Radio DRS. Viele Opfer seien nach einem Missbrauch traumatisiert. Sie befürchteten, dass ein juristisches Verfahren ihre Traumata wachrufen und sie wieder grosse Schmerzen empfinden würden.

Langzeitfolgen unterschätzt
Während langer Zeit hat die Kirche versucht, Fälle von Missbrauch intern zu lösen. Sie versetzte fehlbare Priester ins Ausland oder gab ihnen eine andere Tätigkeit. Doch man habe die schwerwiegenden Folgen dieser Praxis für die Opfer unterschätzt und auch die Gefahr von Wiederholungstaten, so Müller.

Die Kirche habe ihren Umgang mit Missbrauchs-Fällen ändern müssen. Die Opfer würden heute ermutigt, eine Strafanzeige einzureichen, damit die Täter vom Staat verfolgt werden könnten.

Anzeige nicht immer angebracht
Dass die Kirche nicht alle Missbräuche zur Anzeige bringt, stösst auch in Rechtskreisen auf Verständnis. Der emeritierte Strafrechtsprofessor Franz Riklin sagte gegenüber Schweizer Radio DRS: «Es gibt tatsächlich Gründe, dass Opfer ein Interesse haben, nicht mehr in ein Verfahren einbezogen zu werden.» Dies sei namentlich der Fall, wenn der Missbrauch Jahrzehnte zurück liege.

Auch der Jurist Adrian von Kaenel, Präsident des Fachgremiums der Schweizer Bischofskonferenz für sexuelle Übergriffe, ist der Ansicht, dass es besser sei, nicht jeden Fall anzuzeigen.

«Als Jurist tendiert man zu einfachen Lösungen und zu einer sofortigen Anzeige», sagte er gegenüber Schweizer Radio DRS. Doch ein Anzeigeautomatismus werde dem Opfer nicht immer gerecht.

Alle Fälle registrieren
Die Arbeit im Fachgremium habe zudem gezeigt, dass es weitere Bereiche gebe, die verbessert werden müssten. Um überprüfen zu können, ob die Fälle von Missbrauch richtig behandelt würden, müssten diese Fälle erfasst und gesammelt werden. Das Fachgremium habe bisher keinen Überblick über die Entwicklung des Themas in der Schweiz.

«Dieser Missstand ist nun glücklicherweise mindestens auf Ebene der Diözesen behoben. Wir erhalten dieses Frühjahr erstmals Meldungen über die eingangenen Fälle aus der ganzen Schweiz im vergangenen Jahr», so von Kaenel.

Eine Statistik über Missbrauchs-Fälle in der Kirche wird auch auf internationaler Ebene gefordert. Zudem will die katholischen Kirche in der Schweiz auch eine Anlaufstelle einrichten, bei der sich Missbrauchsopfer melden können. (bat)

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