Mädchen-Beschneidung soll verboten werden
Die Beschneidung von Mädchen soll in der Schweiz ausdrücklich verboten werden. Die Rechtskommission des Nationalrats beantragt, einen neuen Artikel ins Strafgesetz einzufügen.
Mit 20 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat die Kommission einen entsprechenden Entwurf verabschiedet, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative von Maria Roth-Bernasconi (SP) zurück.
Strafgesetz ergänzen
Das Strafgesetzbuch soll mit dem Tatbestand der Verstümmelung weiblicher Genitalien ergänzt werden. Tätern droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder eine Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen. Dies entspricht der Strafe für schwere Körperverletzung.
Keine Einwilligung möglich
Täter ist, wer die Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt oder schädigt. Dies gilt auch, wenn die betroffene Person mit der Schädigung einverstanden ist: Nach dem Willen der Kommission soll es nicht möglich sein, in eine Genitalverstümmelung einzuwilligen.
Wenige Ausnahmen
Ausnahmen seien denkbar bei leichten Eingriffen wie Tätowierungen, Piercings oder gewissen Schönheitsoperationen, hält die Kommission fest. Gemäss dem ersten Entwurf wäre die Einwilligung durch eine volljährige Person möglich gewesen.
Auch Tat im Ausland strafbar
Weiter soll - im Unterschied zum geltenden Recht - eine im Ausland begangene Verstümmelung weiblicher Genitalien in der Schweiz auch dann bestraft werden können, wenn sie am Tatort nicht strafbar ist.
Erster Gerichtsfall 2008
Bestraft werden können Täter schon heute: Im Jahr 2008 verurteilte das Zürcher Obergericht ein somalisches Ehepaar wegen schwerer Körperverletzung zu einer bedingten zweijährigen Freiheitsstrafe. Die Eltern hatten 1996 in der Schweiz ihre Tochter beschneiden lassen.
Weltweit werden gemäss dem Uno- Kinderhilfswerk (Unicef) jährlich rund drei Millionen Mädchen zwischen 4 und 14 Jahren beschnitten. (luek, sda)
