Ständeratskommission winkt IV-Revision durch
Der erste Teil der 6. IV-Revision ist bei der zuständigen Ständeratskommission so gut wie unverändert akzeptiert worden. Mit dem Massnahmenpaket will der Bundesrat bei der Invalidenversicherung (IV) langfristig 500 Millionen Franken pro Jahr sparen.
Annahme ohne Gegenstimmen
Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit habe gegenüber dem Vorschlag von Bundesrat Didier Burkhalter kaum Änderungen vorgenommen, sagte Kommissionspräsident Alex Kuprecht.
Mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung fiel die Zustimmung eindeutig aus. Das Geschäft dürfte im Ständerat daher kaum bestritten sein. Er befasst sich in der Sommersession damit.
Wiedereingliederung von Rentnern angestrebt
Wichtigstes Bestreben des ersten Massnahmenpakets ist die Wiedereingliederung von IV-Rentnern in den Arbeitsmarkt. Mehrere Massnahmen sollen dafür sorgen, dass rund 12'500 der 246'500 vollen IV-Renten aufgehoben werden können.
Überprüfung bestehender Renten
Zudem will der Bundesrat mit der Vorlage die Voraussetzung dafür schaffen, Renten von Personen zu überprüfen, die an nicht objektivierbaren Schmerzstörungen leiden - dabei handelt es sich beispielsweise um bestimmte psychische Krankheiten. Solche Diagnosen führen seit der 5. IV-Revision nicht mehr zu einer IV-Rente.
Die SP-Kommissionsmitglieder Didier Berberat und Simonetta Sommaruga beantragten erfolglos, diesen Passus zu streichen.
Lex Hörgeräte
Zu reden gaben in der Kommission auch die Bestimmungen, welche die Beschaffung von Hörgeräten und anderen Hilfsmitteln um 48 Millionen Franken vergünstigen sollten. Unter anderem soll die IV für Geräte neu ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchführen. Dies fordert der Bundesrat nach einem Streit mit Hörgeräteherstellern aufgrund der hohen Gerätepreise.
Einführung des Assistenzbetrags
Im ersten Massnahmenpaket der 6. IV-Revision führt der Bundesrat zudem den Assistenzbeitrag ein. Damit will er die selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung von Menschen mit einer Behinderung fördern.
Mit dem Assistenzbeitrag könnten Betroffene Personen anstellen und Dienstleistungen organisieren, die sie zur Alltagsbewältigung ausserhalb von Heimstrukturen benötigen.
Anpassung der IV-Finanzierung
Zudem ändert der Bundesrat den Finanzierungsmechanismus der IV. Für die Sanierung der IV wird der Bundesrat voraussichtlich im Sommer ein zweites Massnahmenpaket vorlegen, das nochmals mehrere hundert Millionen Franken Einsparungen zur Verringerung des IV-Defizits beitragen soll. 2009 lag das IV-Defizit bei rund 1,1 Milliarden Franken. (jwi, sda)
