Bundesrat will Vorschriften für Fortpflanzungsmedizin lockern
Die strengen Vorschriften bei der künstlichen Befruchtung sollen gelockert werden. Der Bundesrat will künftig erlauben, dass ausserhalb des Mutterleibs gezeugte Embryonen aufbewahrt werden dürfen.
Der Bundesrat reagiere mit den Vorschlägen auf die Vernehmlassung zum Fortpflanzungsmedizingesetz, sagte Gesundheitsminister Didier Burkhalter in Bern. Der Vorschlag zur Embryonenaufbewahrung sei eine «vernünftig moderne Entscheidung», hielt Burkhalter fest.
Risiken für Mütter und Kinder senken
Heute müssten alle erzeugten Embryonen sofort in die Gebärmutter übertragen werden. Damit steige die Wahrscheinlichkeit einer Mehrlingsschwangerschaft und somit die Risiken für Mutter und Kinder.
Geht es nach dem Bundesrat, soll es künftig möglich sein, nur einen Embryo zu verwenden und die restlichen im Hinblick auf weitere Fortpflanzungsversuche aufzubewahren. Das sei ein international gängiges Verfahren, hiess es.
Lockerung der Vorschriften für Präimplantationsdiagnostik
Geht es nach dem Willen des Bundesrates sollen nur Paare mit einer schweren erblichen Belastung auf die Präimplationsdiagnostik (PID) zurückgreifen dürfen. Allerdings dürfen sich künftig mehr als drei künstlich befruchtete Embryone entwickeln und untersuchen.
Mit der Aufhebung der Dreier-Regel steige die Chance dieser Eltern auf ein Kind ohne Erbkrankheit. Weiterhin verbieten will der Bundesrat alle anderen möglichen Anwendungen von PID, zum Beispiel um das Geschlecht des Kindes festzulegen.
Verfassungsänderung nötig
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lockerung der Vorschriften zur künstlichen Befruchtung machen eine Änderung der Verfassung und somit eine weitere Vernehmlassung nötig. Diese ist für das erste Halbjahr 2011 vorgesehen. Vors Volk käme die Vorlage damit frühestens im Jahr 2013. (bat, sda)
