Lausanne soll über Nacktwandern entscheiden
Der Nacktwanderer, der im Mai vom Kantonsgericht im Kanton Appenzell Ausserhoden freigesprochen wurde, muss sich vor Obergericht verantworten. Der Staatsanwalt hat das Urteil weitergezogen. Letztlich wird das Bundesgericht in Sachen Nackedei das letzte Wort haben.
In Innerrhoden zwei Verfahren hängig
Auch in Innerrhoden sind zwei laufende Nacktwanderer-Verfahren von 2009 bei der Staatsanwaltschaft hängig. Da die Ordnungsbussen von 200 Franken nicht bezahlt wurden, wurde das ordentliche Verfahren eröffnet. Das heisst laut dem Innerrhoder Staatsanwalt Herbert Brogli: «In absehbarer Zeit wird sich das Bezirksgericht mit den Fällen befassen.»
Einer der beiden Nacktwanderer in Innerrhoden hat sich sogar selber angezeigt. Das bedeutet für Brogli: «Diese Leute wollen einen Entscheid in Sachen Nacktwandern erzwingen.» Deshalb geht er davon aus, dass auch in Innerhoden das Bundesgericht letztlich die Frage des Nacktwanderns klären werde.
Ausserhoden operiert mit Sexualstrafrecht
In Ausserrhoden ist die Rechtslage weniger klar: Im Mai war Nacktwanderer vom Vorwurf des «unanständigen Benehmens» freigesprochen worden. Die Kantonsrichterin argumentierte: Die Gesetzgebungskompetenz für Delikte gegen die sexuelle Integrität liege ausschliesslich beim Bund.
Für den Ausserrhoder Staatsanwalt Christian Bötschi hingegen war klar: «Ausserrhoden darf kein Mekka für Leute werden, die 'bare Födle' herumlaufen.» Deshalb zog er das Urteil an das Obergericht weiter.
Innerrhoden operiert mit öffentlicher Ordnung
Die Innerrhoder Gerichte hingegen operieren nicht mit Sexualstrafrecht, sondern mit der öffentlichen Ordnung. Dafür haben die Kantone die Kompetenz.
In Innerrhoden hatte die Landsgemeinde ein Verbot für Nackte auf Wanderwegen erlassen, nachdem im Herbst 2008 mehrere Nacktwanderer im Alpstein aufgetaucht waren. (bat, sda)
