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Mittwoch, 25.8.2010

Neue Strafnorm gegen Genitalverstümmelung

Laut neuer Strafbestimmung wird die Verstümmelung weiblicher Genitalien künftig nach schweizerischem Strafrecht verfolgt. Vorgesehen sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

Eine separate Strafnorm soll die Verstümmelung von weiblichen Genitalien in der Schweiz verbieten. Der Bundesrat begrüsst ein entsprechendes Vorhaben des Parlaments. Damit könne ein politisches Zeichen gesetzt werden.

Zwar seien bereits heute sämtliche Formen von Verletzung weiblicher Genitalien strafbar, teilte der Bundesrat mit. Ein explizites Verbot sei aber aus politischen Gründen angezeigt. Es würde ein klares Zeichen gegen die Genitalverstümmelungen bei Mädchen und Frauen setzen.

Hohe Freiheits- oder Geldstrafen
Die Rechtskommission des Nationalrats hatte sich im vergangenen Frühling für eine separate Strafnorm ausgesprochen und einen Entwurf verabschiedet. Vorgesehen sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren oder Geldstrafen nicht unter 180 Tagessätzen. Dies entspricht der Strafe für schwere Körperverletzung.

Weiter soll, im Unterschied zum geltenden Recht, eine im Ausland begangene Verstümmelung in der Schweiz auch dann bestraft werden können, wenn sie am Tatort erlaubt ist. Auch der Bundesrat ist mit diesem sogenannten unbeschränkten Universalprinzip einverstanden, wie er mitteilte.

Mit Aufklärungskampagnen informieren
Zudem könne das Strafrecht nicht das einzige Mittel sein, um vor Verstümmelungen zu schützen. Es brauche auch Aufklärungskampagnen. Weltweit werden gemäss dem Uno-Kinderhilfswerk Unicef jährlich rund drei Millionen Mädchen zwischen vier und 14 Jahren beschnitten. (mz, sda)

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