Schweiz verliert Runde im Fluglärmstreit
Hintergrund: Endloser Streit um Fluglärm
Die Schweiz und Deutschland streiten seit Jahrzehnten wegen der Lärmbelastung durch den Flughafen Kloten. Nachdem das Parlament in Bern einen Staatsvertrag mit Deutschland abgelehnt hatte, setzte Berlin einseitig ein neues Anflugregime in Kraft. Seit sechs Jahren beschäftigen sich auch europäische Organe damit. Mehr
Der Fluglärmstreit mit Deutschland läuft für die Schweiz immer schlechter. Laut dem Urteil des EU-Gerichts in Luxemburg verletzt das deutsche Nachtflugverbot für Flugzeuge im Anflug auf den Flughafen Zürich das Gesetz nicht. Die Richter lehnten die Klage der Schweiz daher ab.
Richter düpieren Zürich
Das EU-Gericht argumentierte, die deutschen Massnahmen zur Einschränkung des Flugverkehrs bedeuteten «eine blosse Änderung» der An- und Abflugwege, wie es mitteilte.
Diese Begründung stösst vor allem im Zürich auf Unmut. Wegen dieser «blossen Änderung» leben Menschen im dicht besiedelten Süden und Osten des Flughafens mit mehr Lärm. Eine Lärmanalyse vom letzten Oktober zeigte, dass der Flughafen Zürich in Süddeutschland dagegen keine Fluglärm-Grenzwertüberschreitungen verursacht.
Diskriminierung und Unverhältnismässigkeit
Die Schweiz argumentierte, die deutschen Einschränkungen seien diskriminierend und unverhältnismässig und verletzten daher das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Wie schon die erste Instanz, die EU-Kommission, wies auch das EU-Gericht beide Argumente zurück.
Der Klotener Flughafen liege in der Nähe eines deutschen Tourismusgebiets, schreibt es, und ein solches Gebiet sei besonders lärmempfindlich. Darum seien die deutschen Einschränkungen nicht diskriminierend.
Zudem seien sie auch nicht unverhältnismässig, da Deutschland den Fluglärm nicht anders verringern könne. Das Gericht betonte ausserdem, dass Lärmbegrenzungen ein Instrument des Umweltschutzes sind. Zu dessen Gunsten könnten andere Freiheiten, die in der EU gelten, eingeschränkt werden - zum Beispiel der freie Flugverkehr.
Weiterzug an EU-Gerichtshof möglich
Mit dieser Begründung scheint das Gericht die Schweiz gleich zu behandeln wie ein EU-Mitglied. Der Schweiz bleibt jetzt noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof. Wenn auch er als letzte Instanz die Schweizer Klage abweisen sollte, wäre der Rechtsweg ausgeschöpft und es bliebe nur noch die Rückkehr auf den politischen Weg der Verhandlungen.
Es war die Schweiz, die diesen Weg verliess, als das Parlament den zwischen Bern und Berlin vereinbarten Staatsvertrag zum Flugverkehr 2003 ablehnte. (bruu/nab)
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