Neuer Widerstand gegen Langenthaler Minarett
Mit dem geplanten Langenthaler Minarett muss sich eine weitere Instanz beschäftigen. Die Minarett-Gegner ziehen die Teilbestätigung der Baubewilligung durch den Kanton Bern ans bernische Verwaltungsgericht weiter.
Neue Ideen für Innenausbau
Die bernische Baudirektion hatte im September entschieden, dass der Bau eines Minaretts in Langenthal rechtmässig sei. Die Stadt Langenthal habe die Baubewilligung noch vor der eidgenössischen Abstimmung über das Minarett-Verbot erteilt, begründete die Baudirektion den Entscheid.
Hingegen erachtete sie den geplanten inneren Umbau des islamischen Kultus- und Begegnungszentrums als nicht rechtmässig. Die islamische Glaubensgemeinschaft hat nun durch ihren Anwalt mitgeteilt, dass sie neue Ideen für den Umbau habe.
Minarett-Gegner fechten neue Umbaupläne an
Im Wissen um diese neuen Pläne entschieden die Gegner, die Baubewilligung fürs Minarett anzufechten, wie der Sprecher des Aktionskomitees «Stopp Minarett» auf Anfrage bestätigte. Die Minarett-Gegner hatten zuvor den Weiterzug der Teilbaubewilligung von den weiteren Bauplänen der Muslime abhängig gemacht.
Der Sprecher des Aktionskomitees sagte weiter, in der am Donnerstag eingereichten 40-seitigen Beschwerdeschrift würden im Wesentlichen drei Argumente aufgeführt. Das wichtigste: Das Volk habe die Minarett-Initiative im vergangenen November angenommen. Dieses Verbot sei jetzt in Kraft. Die bernische Baudirektion lasse in ihrem Entscheid zudem ausser acht, dass das Langenthaler Minarett massgeblich gewesen sei für die Lancierung der Volksinitiative.
Muslime wollen Entscheid nicht anfechten
Auch die islamische Glaubensgemeinschaft hätte den Entscheid der bernischen Baudirektion anfechten können, verzichtet aber darauf. Das liege einerseits an der Begründung der bernischen Baudirektion und anderseits eben an den neuen Ideen für den Umbau, teilte der Anwalt der Muslime weiter mit.
Falls die islamische Glaubensgemeinschaft ein neues Baugesuch einreiche, müsse das geplante Minarett nicht noch einmal baurechtlich beurteilt werden, sagte er auf Anfrage. Die bernische Baudirektion habe ja in ihrem Entscheid von September den Innen-Umbau von den äusserlichen Änderungen getrennt.
Notfalls Weiterzug bis nach Strassburg
Schon klar sei, dass die Glaubensgemeinschaft am Verfahren vor Verwaltungsgericht als Gegnerin mitwirken werde, sagte der Anwalt weiter. Als solche werde sie das Verfahren ans Bundesgericht und an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterziehen, falls das bernische Verwaltungsgericht den Minarett-Gegnern Recht gebe, so der Anwalt weiter.
Er gehe davon aus, dass das Verwaltungsgericht im Verlauf des kommenden Jahres einen Entscheid fällen wird. (nab/mz, sda)
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