Schimpftirade auf Facebook bestraft
Ein Untersuchungsrichter im Kanton St. Gallen hat in einem Fall von «Cyber-Mobbing» eine bedingte Geldstrafe von 7 Tagessätzen zu 30 Franken und 100 Franken Busse verfügt. Betroffen ist eine 19-jährige Frau, die auf Facebook den Anwohner eines Kulturlokals als «Seckel» und «truurige Mensch» bezeichnet hatte.
Der Anwohner hatte zuvor gerichtlich durchgesetzt, dass das Kulturlokal am Gleis (KuGl) an Wochenenden kürzere Öffnungszeiten einhalten muss. Er fühlte sich durch die Kommentare auf Facebook verunglimpft und reichte Strafanzeige ein.
Der Untersuchungsrichter bestätigte einen entsprechenden Bericht der Pendlerzeitung «20 Minuten», betonte aber zugleich, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei.
Offenbar bisher kein ähnliches Urteil
Es könnte nach Einschätzung von Experten zu einem Präzedenzfall werden. «Solche Verunglimpfungen im Internet sind die digitale Form des Prangers», sagte Mark A. Saxer als Geschäftsführer des Schweizer Polizei-Informatik-Kongresses (Spik). Er wisse von keinem ähnlichen Urteil und begrüsse den Schuldspruch.
Als «Meilenstein» taxierte die Zürcher CVP-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer das Urteil. Sie brachte im Nationalrat bereits zwei Cyber-Mobbing-Postulate ein. Im jüngsten Vorstoss fordert sie vom Bundesrat einen Cyber-Mobbing-Beauftragten.
Der Bundesrat beantwortete das Postulat von Barbara Schmid-Federer in diesen Tagen. Die Einsetzung eines eidgenössischen Cyber-Mobbing-Beauftragten hält er für nicht angezeigt. Der Bund habe rund 8,65 Millionen Franken für zwei Programme zur Bekämpfung von Cyber-Mobbing zur Verfügung gestellt, die bis 2015 laufen. (bru, sda)
