Schutz des Menschen im Zentrum
Didier Burkhalter. (Keystone)
Der Nationalrat hat sich als Erstrat mit dem Gesetz zur Forschung am Menschen befasst. . Es ging um eine ganze Liste von umstrittenen Punkten, wovon viele knapp entschieden wurden.
Schutz des Menschen als höchstes Gut
Wie hart um Konzepte und Definitionen gerungen werden musste, verdeutlichte die Abstimmung über den Zweckartikel. SVP, FDP und BDP forderten die Nennung der Forschungsfreiheit im Gesetz und unterlagen mit einer Stimme Unterschied bei 77 zu 76 Stimmen und einer Enthaltung.
Und damit war dann klar, dass der Schutz des Menschen im Mittelpunkt des Gesetzes stehen würde. Der Nationalrat entschied sich gegen den Willen der Rechten für ein Schutzgesetz für Menschen, an denen geforscht wird, und gegen ein Förderungsgesetz für die Forschung.
Eine Person, an der geforscht wird, soll etwa das Recht haben, über Risiken aufgeklärt zu werden. Sie muss einwilligen und kann die Einwilligung jederzeit zurückziehen.
SP, Grünen, CVP und Teile der FDP folgten damit fast auf der ganzen Linie dem Bundesrat, dem die Lorbeeren für den Gesetzesentwurf gebühren.
Haftungsfrage
Abgelehnt hat der Nationalrat auch, dass die Haftung der Forscher bei Schäden eingeschränkt würde. Eine Minderheit war der Meinung, die Haftung gehöre nicht in das Forschungsgesetz.
Hingegen wurde ein Absatz aus dem Sicherstellungsartikel gestrichen, der geschädigten Personen die Unterstützung des Bundes zusichern sollte, wenn sie gegen haftende Forscher vorgehen wollen.
Entschädigung für Probanden
Der Nationalrat will erlauben, dass angemessen bezahlt werden kann, wer sich der Forschung zur Verfügung stellt. Bürgerliche setzten sich für eine Version ohne das Wort «angemessen» ein, damit einfacher Probanden zu finden wären. Das linke Lager wollte jede Entschädigung verbieten. Der Nationalrat folgte dem Bundesrat und lehnte beide Minderheitenanträge ab.
Entschädigt wird je nach Nutzen
Erwartet die Person von einem Forschungsprojekt einen direkten Nutzen, darf sie für ihre Teilnahme nicht entschädigt werden. Anders gesunde Menschen, die an klinischen Studien teilnehmen, ohne dass ihnen ein direkter Nutzen widerfährt: Sie dürfen ein Entgelt erhalten.
Verheimlichte Forschung
Ausnahmsweise und nur bei geringen Risiken sollen einzelne Punkte des Forschungsprojekts vor den Probanden verheimlicht werden dürfen. Dies sei in der Forschung nötig, beispielsweise wegen des «Placebo-Effekts», argumentierte die Mehrheit.
Relevanz der Forschung
Umstritten war auch der Relevanzartikel. Dabei geht es darum, dass nur am Menschen geforscht werden darf, wenn diese Forschung für die Wissenschaft relevant ist. Im Rat wurde präzisiert, dass die Forschungsfrage relevant sein müsse und nicht das Forschungsresultat. Relevanz könne vom Resultat nicht erwartet werden, wurde argumentiert.
Keine Patientenvertretung in den Ethikkommissionen
Projekte mit Forschung am Menschen müssen von den kantonalen Ethikkommissionen bewilligt werden. Eine Minderheit forderte, dass in diesen Kommissionen auch Patientenvertreter Einsitz nehmen sollen. Die Mehrheit lehnte dieses Begehren jedoch ab und folgte damit dem Bundesrat, der das schweizerische System des Föderalismus nicht untergraben wollte.
Auftrag des Volks umgesetzt
Schliesslich stimmte der Nationalrat mit 149 zu 13 Stimmen aus der SVP und 6 Enthaltungen einem Gesetz zu, das den Verfassungsartikel über die medizinische Forschung am Menschen umsetzt. Dieser war vom Volk mit über 77 Prozent der Stimmen angenommen worden. Das Gesetz über die Forschung am Menschen geht nun in den Ständerat. (brar, grü/sda)
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