Bundesgericht rügt Bundesrat
Das Bundesgericht hat die Beschwerden abgewiesen. (Archiv Keystone)
Die Volksabstimmung zur Unternehmenssteuer-Reform II wird nicht wiederholt. Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden gegen den Urnengang von 2008 abgewiesen.
Die Beschwerden eingereicht hatten die zwei SP-Nationalräte Margret Kiener Nellen (BE) und Daniel Jositsch (ZH). Eine dritte Eingabe stammte von einer Privatperson. Sie forderten die Aufhebung und Neuansetzung der Abstimmung vom Februar 2008, bei der die Unternehmenssteuerreform II knapp angenommen wurde.
Die Beschwerdeführer hatten geltend gemacht, dass das Volk vom Bundesrat mit seinen Erläuterungen irregeführt worden sei: Statt den prognostizierten Steuerausfällen von 84 Millionen Franken beim Bund und 850 Millionen bei den Kantonen würden dem Fiskus in den nächsten 10 Jahren bis zu 7 Milliarden Franken entgehen.
Richterliche Rüge an Bundesrat
Die I. Öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat die Beschwerden der beiden SP-Nationalräte an ihrer Sitzung nun abgewiesen. Auf die dritte Beschwerde ist es gar nicht eingetreten. Damit steht fest, dass die Abstimmmung nicht wiederholt wird. Allerdings hat das Gericht harsche Kritik am Bundesrat geübt.
Dass eine Prognose über die Auswirkungen einer Vorlage nicht immer zutreffe, liege in der Natur der Sache und sei hinzunehmen. Allerdings habe der Bundesrat überhaupt nicht darüber informiert, dass Voraussagen über die Folgen der Unternehmenssteuerreform teilweise gar nicht möglich seien.
Vielmehr habe er vorgespiegelt, dass mehr oder weniger alles klar sei. Für den Entscheid des Stimmbürgers sei die Prognose über die finanziellen Auswirkungen einer Steuervorlage aber eine überaus wichtige Basis. Die damalige Informationslage habe dem Volk damit keine korrekte Meinungsbildung ermöglicht.
Es gibt kein Zurück
Eine Aufhebung und Neuansetzungen kommt nach Ansicht des Gerichts aber trotz dieser Fehlleistung des Bundesrats nicht in Frage. Zum einen seien in der öffentlichen Debatte vor der Abstimmung auch die Gegner der Vorlage zu Wort gekommen und hätten die Angaben der Landesregierung in Zweifel gezogen.
Zum anderen verbiete sich eine Annullierung der Abstimmung auch aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes. Von den Möglichkeiten der Reform hätten Betroffene bereits in grossem Umfang Gebrauch gemacht. Das Rad könne nicht zurückgedreht werden.
Bundesrat reagiert mit Offenheit
Der Bundesrat nimmt den Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis. Die vom Bundesgericht geübte Kritik an Teilen der Abstimmungserläuterungen nehme man ernst, sagte Bundesratssprecher André Simonazzi.
Der Bundesrat werde prüfen, welche Schlüsse aus der Kritik des höchsten Gerichts gezogen werden müssten. Der Bundesrat bemühe sich jederzeit, in den Abstimmungserläuterungen möglichst vollständig, sachlich, transparent und verhältnismässig zu informieren.
Wer ist zuständig?
Das Bundesgericht hat sich auch zum Kompetenzstreit mit dem Bundesrat bei der Beurteilung der aktuellen Beschwerden geäussert. Die Landesregierung hatte dem höchsten Gericht die Zuständigkeit abgesprochen und für sich selber beansprucht.
Die Richter in Lausanne sind anderer Meinung. Sie kamen zum Schluss, dass sie aufgrund der rechtlichen Lage nach der Justizreform und der neuen Bundesverfassung dazu befugt sind, auch Unregelmässigkeiten bei eidgenössischen Abstimmungen unter die Lupe zu nehmen. (brar, sda)
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