Gilt Buchpreisbindung auch für Online-Handel?
Am 11. März stimmt das Volk über die Buchpreisbindung ab. (Keystone)
Der Bundesrat muss im Abstimmungskampf über die Buchpreisbindung nun die Haltung des Parlaments vertreten und für fixe Buchpreise einstehen, auch wenn er zu Beginn anderer Meinung war. So will es das Gesetz bei einer Referendumsabstimmung, wie diese eine ist. Die Aufgabe obliegt Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann.
Der FDP-Bundesrat erfüllte den Auftrag: Er trug vor den Medien in Bern die Argumente der Befürworter zwar ohne grosse Begeisterung vor, distanzierte sich aber nicht davon.
Auf die Frage, ob ihn die Argumente überzeugten, sagte der Volkswirtschaftsminister: «Man kann in guten Treuen wahrscheinlich dieser oder jener Meinung sein.» Der Bundesrat empfehle im Auftrag des Parlaments ein Ja zur Buchpreisbindung.
Keine Preisbindung bei individuellem Bücherkauf im Internet, oder doch?
Umstritten ist die Buchpreisbindung insbesondere im Zusammenhang mit dem Internet. Zwar fällt der Online-Handel unter das Gesetz, auch der grenzüberschreitende. Betroffen ist jedoch nur die gewerbsmässige Einfuhr, wie Schneider-Ammann betonte. Und auch Guido Sutter vom Staatssekretariat für Wirtschaft Seco bestätigt diese Aussage gegenüber Schweizer Radio DRS. Beim individuellen Online-Einkauf gelten somit keine Preisvorschriften.
Die Befürworter der Buchpreisbindung, die vom Bundesrat zum Abstimmungsauftakt eigentlich unterstützende Worte erwarteten, verstehen die Welt nicht mehr. Für Daniel Landolf vom Buchhändler und Verlegerverband wird hier bewusst falsch gespielt. Er sei erschrocken, über den Versuch dieses Gesetz nochmals durch einen Winkelzug zu torpedieren.
Falsche Interpretation
Diese bundesrätliche Gesetzesinterpretation, wonach der Online-Handel von der Buchpreisbindung ausgenommen ist, sei schlicht falsch: «Der Gesetzgeber hatte explilzit gefordert, dass dieses Gesetz der Buchpreisbindung auch für den Online-Buchhandel gilt.», sagt Landolf weiter.
Gegner bestätigen: Preisbindung gilt auch für Online-Handel
Diese Sichtweise hat auch CVP-Ständerat Konrad Graber, der das Gesetz in der zuständigen Kommission beraten hat. Als eigentlicher Gegner der Buchpreisbindung bestätigt er, dass bei der Buchpreisbindung der Internethandel mitgemeint gewesen sei: «Sonst wäre ja die Vorlage ad absurdum geführt worden.»
Als Aufforderung an die Konsumentinnen und Konsumenten, Bücher künftig per Internet im Ausland zu kaufen, wenn sie dort billiger sind, wollte Schneider-Ammann dies nicht verstanden wissen. Er gehe aber davon aus, dass der Online-Handel tendenziell zunehme.
Vielfältiges Bücherangebot
Für die Buchpreisbindung spreche, dass das Buch ein «äusserst wichtiger Kulturträger» sei, stellte der Volkswirtschaftsminister fest. Ziel der Buchpreisbindung sei es, die Vielfalt zu fördern. Möglichst viele Leserinnen und Leser sollten Zugang zu einem qualitativ guten Buchmarkt erhalten.
Ein dichtes Buchhandlungsnetz sei aber nur möglich, wenn Discounter nicht mit einer aggressiven Preispolitik die kleinen Buchhandlungen bedrängten und zum Verschwinden brächten.
Hoffnung auf sinkende Preise
Die Befürworter der Buchpreisbindung möchten, dass auch Sachbücher zu fairen Preisen erhältlich seien - «was immer das bedeutet», sagte Schneider-Ammann. Zudem sähen sie in der Preisbindung ein Mittel, kleine Verlage und weniger bekannte Autoren zu unterstützen. Bei der Buchpreisbindung handle es sich um «eine Art Buchförderung, die den Steuerzahler keinen Rappen kostet».
Der Frage, ob die Buchpreise mit der Buchpreisbindung seiner Ansicht nach sinken würden, wich Schneider-Ammann aus. «Ich versteige mich nicht zu einer Antwort», sagte er. Viele Befürworter erhofften sich tiefere Preise.
Bücher im Schnitt teurer, ausser Bestseller
Die bisherigen Erfahrungen legen laut Schneider-Ammann indes tatsächlich die Vermutung nahe, dass auf einem Buchmarkt ohne Preisbindung die Bücher im Schnitt teurer sind. Billiger werden demnach nur die Bestseller.
Der Volkswirtschaftsminister wies auch darauf hin, dass alle Nachbarländer der Schweiz eine Buchpreisbindung kennen, mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein. In der Deutschschweiz gab es bis 2007 eine Preisbindung, in der Westschweiz wurde sie schon anfangs der 90er Jahre abgeschafft.
Branche selbst verantwortlich
Sagt das Volk ja zur Buchpreisbindung, muss die Branche die Einhaltung selbst überwachen. Die Preise setzen würden die Verlage oder die Importeure. Buchhandlungen könnten einen Rabatt von höchstens fünf Prozent gewähren.
Der Preisüberwacher hätte die Aufgabe, die Entwicklung der Buchpreise zu beobachten. Würde er im Verhältnis zum Ausland stark überhöhte Preise feststellen, könnte er dem Bundesrat den Antrag stellen, eine maximale Preisdifferenz festzulegen.
Die Initiative für ein Buchpreisbindungsgesetz war vom Parlament gekommen; der Bundesrat hatte sich dagegen gestellt. Er beurteilte die Buchpreisbindung als unzulässigen Markteingriff. Die Mehrheit im Parlament sprach sich jedoch dafür aus.
Daraufhin ergriffen die Jungparteien von SVP und FDP das Referendum, mit Unterstützung der Mutterparteien und der Piratenpartei. Auch die Migros-Buchhandlung Ex Libris beteiligte sich. Das Volk entscheidet am 11. März. (basn/krap, sda)
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