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  • Billag abschaffen? Idee umstritten:

15.2.2009, 15.15 Uhr

Preisüberwacher will Billag abschaffen

Preisüberwacher Stefan Meierhans will die Gebühreninkassofirma Billag abschaffen. Mit den dadurch eingesparten 55 Millionen Franken könnten die Radio- und TV-Gebühren gesenkt werden.

Presiüberwacher Stefan Meierhans (keystone)

Die Billag kommt weiter unter Druck: In den Ruf nach ihrer Abschaffung stimmt nun auch Preisüberwacher Stefan Meierhans ein. Meierhans sieht keine Berechtigung für ein separates Unternehmen, das die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen einholt.

«Die rund 55 Millionen Franken sind ein Luxus, den wir uns nicht leisten müssen», sagte Meierhans in einem Interview mit der «SonntagsZeitung». So viel erhält die Billag jährlich, um im Auftrag des Bundes die Gebühren einzutreiben.

Neue Realität
Seit 2008 seien praktisch alle Haushalte gebührenpflichtig. Das Inkasso müsse der neuen Realität angepasst werden, sagte Meierhans weiter. «Zentral ist, dass das eingesparte Geld zur Gebührensenkung eingesetzt wird.»

Als neues Modell schlägt Meierhans vor, die Gebühren mit der Bundessteuer einzuziehen. Statt wie bisher pro Haushalt möchte er die Gebühren pro Kopf berechnen - allerdings mit einer familienfreundlichen Regelung.

Initiative möglich
Aus Meierhans' Sicht beschäftigt sich die Bevölkerung mit der Billag: «Die Unzufriedenheit ist gross», sagte er. Meierhans verweist auch auf eine Volksinitiative, die in Vorbereitung sei. Dafür fanden sich auf der Internetseite «Facebook» bereits über 29 000 Personen in einer Gruppe.

Vertrag muss eingehalten werden
Obwohl die Billag noch bis 2014 einen Vertrag besitzt, fordert Meierhans bereits vorher eine Änderung. Gemäss dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ist eine Änderung unwahrscheinlich.

Den Vertrag müsse der Bund einhalten, sagte Uvek-Sprecher Daniel Bach. «Überprüft wird das Gebührensystem bei der nächsten Ausschreibung.» (luek, sda/ap)

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Der Vorschlag interessiert auch die Politiker. (Dominik Meier, 15.2.2009)
Hören (2:44)

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