ALV-Revision: Worum gehts?
Das Milliardenloch in der Arbeitslosenversicherung muss gestopft werden, darin sind sich alle einig. Wie dies geschehen soll - ob mit höheren Lohnabzügen oder auch mit Leistungskürzungen - darüber gehen die Meinungen weit auseinander.
Im April 2010 beliefen sich die Schulden der Arbeitslosenversicherung (ALV) auf 6,7 Milliarden Franken. Weil die Versicherung also mehr Geld braucht, will der Bundesrat das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) revidieren.
Die Revision will einerseits die Beiträge für die Arbeitslosenkasse erhöhen und andererseits deren Leistungen kürzen. Die Gegner der geplanten Revision wollen die Versicherung nur mit höheren Beiträgen sanieren und wehren sich gegen den Leistungsabbau.
Was die Revision vorsieht:
| Lohnabzüge werden erhöht |
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| Derzeit liegt der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung bei 2 Prozent des Bruttolohnes. Arbeitgebende und Arbeitnehmende tragen je die Hälfte der Beiträge. Die Beiträge für die ALV werden unabhängig vom Ausgang der Abstimmung erhöht. Unklar ist lediglich, wie stark. Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sieht eine Erhöhung von 0,2 Prozent vor. Wird diese an der Urne abgelehnt, werden die Beiträge für die ALV um 0,5 Prozent erhöht. Das hat der Bundesrat so beschlossen. Der Grund für die stärkere Erhöhung bei einem Nein: Das Parlament dürfte mindestens drei Jahre brauchen, um eine neue Revision zu verabschieden. Die höheren Beiträge werden ab dem 1.1.2011 fällig. |
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| Auf hohen Einkommen wird ein Solidaritätsprozent erhoben |
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| Bei einem Ja wie bei einem Nein wird ein Solidaritätsprozent auf hohen Einkommen eingeführt. Wer zwischen 126'000 und 315'000 Franken verdient, zahlt höchstens ein Lohnprozent. | |
| Leistungen werden gekürzt | |
| Neben höheren Lohnabzügen sollen die Leistungen der Arbeitslosenkasse um rund 600 Millionen Franken reduziert werden. Wird die Revision angenommen, müssen Arbeitslose beispielsweise länger auf Taggelder warten oder erhalten weniger lang Hilfe. Die Jungen wären von den Neuerungen besonders hart getroffen. Das neue Gesetz mit den Leistungskürzungen - falls es angenommen wird - will der Bundesrat nicht unbedingt auf den 1.1.2011 einführen, sondern je nach konjunktureller Lage auch später. |
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| Die Leistungskürzungen im Detail | |
| Unter 30-Jährige ohne Kinder sind künftig verpflichtet, auch eine Arbeit anzunehmen, die ihren Qualifikationen oder ihrer Erfahrung nicht genügend Rechnung trägt. Unter 25-Jährige ohne Unterhaltspflichten haben mit 200 Taggeldern nur noch Anrecht auf die Hälfte der bisherigen Leistung. Schüler, Studenten und alle anderen Beitragsbefreiten haben maximal Anspruch auf 90 Taggelder anstatt wie bisher 200. Weiter erhalten Arbeitslose, die während zwölf Monaten in die Kasse einbezahlt haben, anstelle von bisher 400 nur noch 260 Taggelder. 400 Taggelder erhalten die Versicherten neu erst nach einer Beitragszeit von mindestens 18 Monaten. Das Maximum von 520 Taggeldern gibt es für über 55-Jährige erst nach einer Beitragszeit von mindestens 24 Monaten, ein halbes Jahr länger als bisher. Dasselbe gilt für Personen, die eine Teil-Invalidenrente von mindestens 40 Prozent erhalten. Auch die Wartefristen werden verlängert: Heute müssen alle Arbeitslosen fünf Tage warten, bis sie Arbeitslosengeld erhalten. Künftig müssen sich Personen ohne Kinder mit einen Einkommen ab 60'000 Franken zwischen 10 und 20 Tagen gedulden. Eine weitere Neuerung betrifft Kantone, die von hoher Arbeitslosigkeit betroffen sind. Sie können künftig keine vorübergehende Verlängerung der Taggelder mehr beantragen. Bisher sah das Gesetz eine Erhöhung um 120 Taggelder vor. Derzeit profitieren die Kantone Neuenburg, Jura und Waadt von der Regelung. |
(acd, parlament.ch/sda)
